Die Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG ist eine Genossenschaft, die sich auf die Bewirtschaftung ihres Immobilienbestandes und die Geschäftsbesorgung für ihre Tochtergesellschaften konzentriert.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreiben an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß§ 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von§ 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Stuttgart Local Court, GnR 221 (as of 10 October 2026)
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