Die SWG Staedtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen ist ein kunden- und dienstleistungsorientiertes Wohnungsunternehmen, dessen Taetigkeit auf die Vermietung von Wohn- und Gewerberaum sowie Garagen und Stellplaetzen des eigenen Bestandes gerichtet ist. Zu den Hauptaufgaben zaehlen die Verwaltung, Instandhaltung und Aufwertung des eigenen Wohnungsbestandes und Wohnumfeldes mit dem vorrangigen Ziel der gesicherten Versorgung breiter Schichten der Bevoelkerung mit Wohnraum. Die Gesellschaft ist rein regional taetig: alle Objekte liegen in der Kernstadt Sangerhausen und der eigenverwaltete Bestand umfasst Ende 2024 116 Gebaeude mit insgesamt 2.780 Wohnungen. Die SWG besitzt eine Tochtergesellschaft (SWV Sangerhaeuser Wohnungsverwaltung GmbH), betreibt daneben auch WEG- und Fremdverwaltung und ist alleinige Gesellschafterin Stadt Sangerhausen.
Im Rahmen ihrer Aufgabenstellung der kommunalen Wohnungswirtschaft nebst den angeschlossenen bzw. damit verbundenen Dienstleistungen die Versorgung mit Wohnraum für die Bevölkerung überwiegend und vorrangig im Bereich der Stadt Sangerhausen. Dies umfasst insbesondere: a. Gebäude- explizit Wohnungsbestand zu bewirtschaften und in diesen langfristig zu investieren, d.h. die Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Rekonstruktion oder den Neubau sowie den Abriss von Gebäuden zu realisieren auch als Hauptauftraggeber. Vorrang hat die Bewirtschaftung des eigenen kommunalen und gesellschaftseigenen Wohnungsbestandes. Eine dauerhafte und flächendeckende Expansion der Gesellschaft in angrenzende Kommunen ist nicht zulässig.; b. die Tätigkeit in allen Segmenten der örtlichen Immobilienwirtschaft, der kommunalen Siedlungspolitik, des Städtebaus, der Infrastruktur sowie der Übernahme entsprechender Aufgaben sofern diese Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind und nicht durch die Stadt Sangerhausen selbst realisiert werden können oder hoheitliche Aufgaben darstellen; c. die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Nachsorge städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen im Auftrag und mit Gestaltungs- sowie Entscheidungshoheit der Stadt Sangerhausen, hierbei auch als Bauträger im eigenen Namen auch unter Einsatz von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder anderweitig Nutzungsberechtigter sowie entsprechender Interessenten sowie die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und auf fremde Rechnung; hierbei muss diese Aufgabenerfüllung zwingend einen öffentlichen Zweck rechtfertigen und nach Art und Umfang in einem angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt Sangerhausen und zum voraussichtlichen Bedarf stehen; d. der Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Vergabe von Erbbaurechten; e. der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Gewerbebauten und Läden, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen; f. den bedarfsgerechten Rückbau von Gebäuden zu realisieren; g. die Durchführung der Makler- und Bauträgerverordnung gemäß § 34 c Gewerbeordnung im Sinne des kommunalen Interesses der Stadt Sangerhausen und der Bevölkerung unter Beachtung von § 2 (1) c.; h. im Bedarfsfalle und i. S. v. § 128 KVG LSA ausnahmeweise auch die Erzeugung, Übertragung sowie Verteilung von Wärme und Warmwasser sowie von Elektroenergie sofern dies vornehmlich der Deckung des Eigenverbrauchs des eigenen Immobilienbestandes dient. Die wirtschaftliche Betätigung als reines Versorgungsunternehmen für Fremdverbraucher ist nicht vorgesehen; i. i.S.v. § 2 Abs. 1 lit. h dieses Gesellschaftsvertrages die Instandhaltung und Instandsetzung entsprechender Wärmeerzeugungs-, Übertragungs- sowie Verteilungstechnik.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Meyer | Geschäftsführer(in) | Sangerhausen OT Oberröblingen |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 14.382.445 € | 898.033 € | 89.098.955 € | — |
| 2023 | 14.556.767 € | 1.125.435 € | 91.533.705 € | — |
| 2022 | — | 2.112.164 € | 89.427.433 € | — |
| 2021 | 15.070.200 € | 599.500 € | 88.761.775 € | — |
| 2020 | 16.188.966 € | -106.160 € | 90.340.538 € | — |
| 2019 | 13.959.431 € | -492.674 € | 91.385.908 € | — |
| 2018 | 13.936.098 € | -422.375 € | 93.662.632 € | — |
| 2017 | 15.152.132 € | 402.405 € | 96.762.604 € | — |
| 2016 | 13.762.969 € | -4.300.115 € | 97.576.527 € | — |
| 2015 | 13.774.679 € | -525.576 € | 98.123.638 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.912.491 € | 100.0% |
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