(1) Zweck der Gesellschaft ist die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und die Übernahme damit zusammenhängender wirtschaftlicher Aufgaben. (2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet, vermittelt und verwaltet - auch für Dritte - Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu veräußern oder zu verpachten, oder sich an solchen zu beteiligen, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen bzw. Joint-Venture-Verträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere Facility Management und Development. (4) Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Nürnberg - Richtlinien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg mit Stand vom 23.10.2013. Die Gesellschafter verpflichten sich, künftige Änderungen des PCGK zeitnah in dieser Satzung umzusetzen.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 25.07.2016 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und die Übernahme damit zusammenhängender wirtschaftlicher Aufgaben. (2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet, vermittelt und verwaltet auch für Dritte - Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu veräußern oder zu verpachten, oder sich an solchen zu beteiligen, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen bzw. Joint-Venture-Verträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere Facility Management und Development. (4) Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Nürnberg Richtlinien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg mit Stand vom 23.10.2013. Die Gesellschafter verpflichten sich, künftige Änderungen des PCGK zeitnah in dieser Satzung umzusetzen. |
| 15.10.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg |
| 15.11.2004 | Firmennamensänderung | wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen |
| 15.11.2004 | Änderung des Gegenstands | 1.Die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und die Übernahme damit zusammenhängender wirtschaftlicher Aufgaben. 2. Die Gesellschaft errrichtet, betreut, bewirtschaftet, vermittelt und verwaltet auch für Dritte- Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastrukur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten, veräußern oder zu verpachten, oder sich an solchen zu beteiligen, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen bzw. Joint-Venture-Verträge abzuschließen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere Facility Management und Development. 4. Soweit keine anderweitigen rechtlichen Bindungsverpflichtungen bestehen, regelt die Belegung der Wohnungen eine gesonderte Vereinbarung der Stadt Nürnberg und der Gesellschaft. |
| 01.06.2004 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck). Die Preisbildung für die Überlassung dieser Wohnungen soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. 4. Soweit keine anderweitigen rechtlichen Bindungsverpflichtungen bestehen, regelt die Belegung der Wohnungen eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der Gesellschaft, die der Zustimmung des Stadtrates und der Gesellschafterversammlung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt, die mietrechtliche Zumutbarkeit der Mieterinnen und Mieter zu prüfen. 5. Die Gesellschaft ist am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf im Veranlagungsjahr 1990 ausschließlich Geschäfte betreiben, die nach den am 31.12.1989 geltenden Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts zulässig waren. |
| 19.04.2002 | Firmenname eingetragen | Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit beschränkter Haftung |
| 19.04.2002 | Sitz eingetragen | Nürnberg |
| 19.04.2002 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 19.04.2002 | Gegenstand eingetragen | 1. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck). Die Preisbildung für die Überlassung dieser Wohnungen soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. 4. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Wohnungen an diejenigen Mieter zu vermieten, welche die Stadtverwaltung Nürnberg zuweist, es sei denn, dass mit Zustimmung der Stadt Nürnberg eingegangene anderweitige rechtliche Bindungsverpflichtungen dem entgegenstehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die mietrechtliche Zumutbarkeit der zugewiesenen Mieter zu prüfen. 5. Die Gesellschaft ist am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf im Veranlagungsjahr 1990 ausschließlich Geschäfte betreiben, die nach den am 31.12.1989 geltenden Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts zulässig waren. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Ralf Schekira | Geschäftsführer(in) | Alter 61 | Nürnberg |