Die Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G. ist die älteste Wohnungsbaugenossenschaft Badens und hat ihren Sitz in Mannheim. Das Unternehmen vermietet Wohnimmobilien im Großraum Mannheim und betreibt zugleich ein eigenes Neubauprogramm, unter anderem in dem Stadtteil Lindenhof. Für Mitglieder und deren Angehörige hält die Genossenschaft eine Spareinrichtung vor, die attraktive Zinsen bei hoher Absicherung bietet. Ergänzend dazu berät das eigene Team bei allen wohnungsbezogenen Themen, übernimmt Instandhaltungsarbeiten, stellt Notdienste bereit und verwaltet die Schlüsselvergabe. Die genossenschaftliche Struktur bindet die Kunden aktiv in die Finanzierungs- und Entscheidungsprozesse ein. Das operative Geschäft konzentriert sich auf den regionalen Wohnmarkt und deckt die gesamte Miet- und Baukette ab.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Daneben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (3) Die Genossenschaft kann Spareinlagen annehmen, Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) und Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder und deren Angehörige (im Sinne von § 15 AO) ausgeben. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 g die Voraussetzungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sven Landua | Vorstand | Mannheim |
| Manfred Wolf | Vorstand | Hirschberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.08.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Daneben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (3) Die Genossenschaft kann Spareinlagen annehmen, Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) und Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder und deren Angehörige (im Sinne von § 15 AO) ausgeben. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 g die Voraussetzungen. |
| 31.07.2025 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Danbeben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (3) Die Genossenschaft kann Spareinlagen annehmen, Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) und Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder und deren Angehörige (im Sinne von § 15 AO) ausgeben. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 g die Voraussetzungen. |
| 31.07.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 13.439.367 € | 1.780.269 € | 94.152.648 € | — |
| 2023 | 13.039.054 € | 1.744.860 € | 92.065.514 € | — |
| 2022 | 12.908.488 € | 1.257.209 € | 92.037.586 € | — |
| 2021 | 12.687.825 € | 1.525.589 € | 94.379.510 € | — |
| 2020 | 12.473.842 € | 2.108.734 € | 92.128.654 € | — |
| 2019 | 12.393.672 € | 2.400.814 € | 89.708.981 € | — |
| 2018 | 12.178.637 € | 1.971.990 € | 89.184.932 € | — |
| 2017 | 12.034.956 € | 1.669.619 € | 90.422.165 € | — |
| 2016 | 11.289.895 € | 1.323.650 € | 91.168.725 € | — |
| 2015 | 10.460.376 € | 1.155.022 € | 89.342.144 € | — |
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GG Bauprojekte GmbH
St. Ingbert · Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Wohnungsgenossenschaft München-West eG
München · Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Genossenschaft für Siedlungsbau und Wohnen Minden eingetragene Genossenschaft
Minden · Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.187.687 € | 55.1% |
| Zinsen u. ä. | 966.195 € | 44.9% |
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