Förderung der Jugendhilfe, der Bildung, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für behinderte Menschen, die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch das Angebot von Hilfen für und die gesellschaftliche Integration von Menschen, insbesondere Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen, durch Anregung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen sowie den Betrieb von Einrichtungen. Der Zweck der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Kindertagesstätte und eines sozialpädiatrischen Zentrums mit Leistungen im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfe. Der Zweck der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche Bildung im Rahmen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Langzeitarbeitslose.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Walter Steinmetz | Geschäftsführer(in) | Otterberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.03.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 02.09.2015 | Änderung des Gegenstands | Geändert, nun: Förderung der Jugendhilfe, der Bildung, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für behinderte Menschen, die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch das Angebot von Hilfen für und die gesellschaftliche Integration von Menschen, insbesondere Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen, durch Anregung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen sowie den Betrieb von Einrichtungen. Der Zweck der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Kindertagesstätte und eines sozialpädiatrischen Zentrums mit Leistungen im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfe. Der Zweck der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche Bildung im Rahmen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Langzeitarbeitslose. |
| 02.09.2015 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.