(1) Der Gesellschaft obliegt die Durchführung von Aufgaben, die ihr der Gesellschafter überträgt. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen von Abs. 1 der Betrieb von Senioreneinrichtungen einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Damit dient die Gesellschaft in besonderem Maß Personen, weiche im Sinn des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung persönlich bedürftig sind, d.h. in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Altenhilfe- und sonstigen Sozialleistungen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar dienen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Robert Scheller | Geschäftsführer(in) | Volkach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.09.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.09.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.06.2011 | Änderung des Gegenstands | (1) Der Gesellschaft obliegt die Durchführung von Aufgaben, die ihr der Gesellschafter überträgt. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen von Abs. 1 der Betrieb von Senioreneinrichtungen einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Damit dient die Gesellschaft in besonderem Maß Personen, weiche im Sinn des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung persönlich bedürftig sind, d.h. in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Altenhilfeund sonstigen Sozialleistungen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar dienen. |
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