Die Main-Klinik MVZ GmbH ist eine 100%ige Tochter der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH und hat den ausschließlichen Zweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (§ 95 SGB V), räumlich an das Krankenhaus angegliedert. Das MVZ erbringt überwiegend ambulante fachübergreifende ärztliche Leistungen mit Tätigkeitsschwerpunkten in Chirurgie (ein Vertragsarztsitz), Orthopädie (ab 01.04.2024 ein Vertragsarztsitz), Innerer Medizin (zwei Vertragsarztsitze) und Anaesthesie. Es werden spezialisierte Leistungen wie gastroenterologische Endoskopie, kardiologische Diagnostik einschließlich Betreuung von Herzschrittmacherpatienten und seit 2024 spezielle Schmerzsprechstunden angeboten. Die Gesellschaft behandelt vorwiegend gesetzlich krankenversicherte Patienten, erfüllt die Voraussetzung, mindestens zu zwei Dritteln hilfsbedürftige Personen im Sinn der Abgabenordnung zu versorgen, und ist durch einen Kooperationsvertrag personell und apparativ eng mit der Main-Klinik verknüpft.
1. Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft stärkt und sichert die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Würzburg durch Ergänzung einzelner Fachrichtungen der Main-Klinik Ochsenfurt um Leistungen im ambulanten Bereich. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Errichtung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V räumlich angegliedert an das Krankenhaus als ambulante fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung. Das Medizinische Versorgungs-zentrum behandelt vorwiegend gesetzlich krankenversi-cherte Patienten und somit mindestens zu zwei Drittel hilfsbedürftige Personen im Sinn des §§ 66 Abs. 3 und 53 der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Art. 75 LKrO, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 2a) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar zu dienen geeignet sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Schell | Geschäftsführer(in) | Würzburg |
| Robert Scheller | Geschäftsführer(in) | Volkach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.09.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.05.2011 | Änderung des Gegenstands | 1. Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft stärkt und sichert die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Würzburg durch Ergänzung einzelner Fachrichtungen der Main-Klinik Ochsenfurt um Leistungen im ambulanten Bereich. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Errichtung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V räumlich angegliedert an das Krankenhaus als ambulante fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung. Das Medizinische Versorgungs-zentrum behandelt vorwiegend gesetzlich krankenversi-cherte Patienten und somit mindestens zu zwei Drittel hilfsbedürftige Personen im Sinn des §§ 66 Abs. 3 und 53 der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Art. 75 LKrO, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 2a) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar zu dienen geeignet sind. |
| 16.05.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 08.02.2010 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.728.918 € | -82.568 € | 592.750 € | — |
| 2023 | 1.554.337 € | -69.666 € | 380.224 € | — |
| 2022 | 1.502.101 € | -12.351 € | 456.083 € | — |
| 2021 | 1.395.933 € | 7.752 € | 407.136 € | — |
| 2020 | 1.268.293 € | -247 € | 425.455 € | — |
| 2019 | 1.194.037 € | 33.404 € | 465.762 € | — |
| 2018 | 1.337.737 € | 76.573 € | 413.420 € | — |
| 2017 | 1.287.829 € | 42.909 € | 453.443 € | — |
| 2016 | 1.075.779 € | 7.205 € | 492.954 € | — |
| 2015 | 1.595.981 € | -8.998 € | 597.845 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 636.227 € | 61.3% |
| Materialaufwand | 299.184 € | 28.8% |
| Abschreibungen | 101.018 € | 9.7% |
| Zinsen u. ä. | 1.220 € | 0.1% |
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