Die Schloss Bernstorf gGmbH ist im Handelsregister Schwerin unter der Firma "Schloss Bernstorf gGmbH" und der Nummer HRB 11130 mit Sitz in Bernstorf eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023; die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 40. Zum 31.12.2023 weist die Bilanz eine Summe Aktiva von 340.640,71 EUR und einen Jahresfehlbetrag von 65.217,86 EUR aus. Die Gesellschaft zeigt zum Bilanzstichtag kein Eigenkapital (0,00 EUR), einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 121.587,20 EUR und Verbindlichkeiten in Höhe von 294.356,65 EUR; Muttergesellschaft ist die Villa Vitalia Gesundheit und Pflege AG. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Betreuung von Menschen, die unheilbar an Krebs erkrankt sind oder aus anderen Gründen ein nahes Ende ihres Lebens zu erwarten haben, und zwar insbesondere über die Errichtung und den Betrieb von besonderen stationären Einrichtungen (Hospitz) zur bestmöglichen medizinischen, psychologischen und pflegerischen Betreuung der Betroffenen unter besonderer Berücksichtigung auch ihrer Angehörigen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 11130 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Philipp Röhr | Geschäftsführer(in) | Hohenkirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 11130 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis1,8 Mio. €2 | -65.218 € | 340.641 € | — |
| 2022 | Rohergebnis1,6 Mio. €2 | -88.802 € | 479.651 € | — |
| 2021 | Rohergebnis1,6 Mio. €2 | -2.908 € | 381.429 € | — |
| 2020 | Rohergebnis1,4 Mio. €2 | 7.479 € | 548.753 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 1.836 € | 1.567.682 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 716 € | 1.047.367 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 7.234 € | 738.795 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 8.160 € | 566.132 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 1.277 € | 369.365 € | — |
| 2014 | — | — | 202.829 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 11130 (Stand 22. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.460.937 € | 97.9% |
| Abschreibungen | 27.689 € | 1.9% |
| Zinsen u. ä. | 3.273 € | 0.2% |
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Quelle: Unternehmensregister