Die BUeLOW PLANEN + BAUEN GmbH mit Sitz in Stuttgart bietet Beratungs-, Planungs- und Managementleistungen für den Bau- und Immobiliensektor an. Das Leistungsspektrum umfasst Projektmanagement, technische Beratung sowie Dienstleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zusätzlich ist das Unternehmen in der Unternehmensberatung, der IT- und Umweltforschung sowie der Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Baubranche tätig. Zum operativen Geschäft gehören zudem die Durchführung von Bauprojekten, der Anlagenbau sowie die Verwaltung von Grundstücken. Das Unternehmen wird von dem Kaufmann und Ingenieur Horst Buelow geführt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens sind die Beratungs-, Planungs- und sonstige Managementleistungen im Bau- und Immobiliensektor, dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: - Projektmanagement und technische Beratung, - Leistungen gemäß HOAI, - Betriebswirtschaftliche- und Unternehmensberatung, - Forschung im IT- und Umweltbereich, Umwelt- und Technologieberatung, - Entwicklung und Vermarktung von Leistungsbildern und Geschäftsmodellen im Bau- und Immobiliensektor, -Durchführung von Bauprojekten, Anlagenbau sowie -Halten und Verwaltung von Grundstücken.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 19977 (Stand 20. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Selcuk Ulu | Geschäftsführer(in) | Korb |
| Ralf Trefz | Geschäftsführer(in) | Burgstetten |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 19977 (Stand 20. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2008 | kleine KapG1 | — | 22.765 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | — | 22.311 € | — |
| 2006 | kleine KapG1 | — | 21.880 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 19977 (Stand 20. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister