(1) Gegenstand des Unternehmens (Gesellschaftszweck) ist es, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung schwerpunktmäßig in Heilbronn durch Wohnungsbau und Bestandspflege einen Beitrag zur Wohnungsversorgung zu leisten, vorrangig für breite Schichten der Bevölkerung Wohnräume zu sozial vertretbaren Bedingungen zu schaffen und bereitzustellen. (2) Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes in Abs. 1 kann das Unternehmen Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Es kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Stadtentwicklung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Es kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner Vermittlungsgeschäfte und sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. (3) Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, das heißt, eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dominik Buchta | Geschäftsführer(in) | Brühl |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.11.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Urbanstr. 10, 74072 Heilbronn |
| 12.11.2009 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 08.12.2006 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Gegenstand des Unternehmens (Gesellschaftszweck) ist es, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung schwerpunktmäßig in Heilbronn durch Wohnungsbau und Bestandspflege einen Beitrag zur Wohnungsversorgung zu leisten, vorrangig für breite Schichten der Bevölkerung Wohnräume zu sozial vertretbaren Bedingungen zu schaffen und bereitzustellen. (2) Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes in Abs. 1 kann das Unternehmen Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Es kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Stadtentwicklung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Es kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner Vermittlungsgeschäfte und sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. (3) Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, das heißt, eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. |
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