Die Europaeisches Bildungswerk fuer Beruf und Gesellschaft gemeinnuetzige GmbH hat ihren Sitz in Magdeburg und ist durch einen Rechtsformwechsel aus dem 1990 gegruendeten Verein hervorgegangen. Das Bildungswerk foerdert Kinder, Jugendliche und Erwachsene hauptsaechlich durch berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung sowie Kinder- und Jugendhilfe. Es gliedert seine Geschaeftsfelder in Fach- und Berufsfachschulzentren (FBZ) in Berlin, Brandenburg an der Havel, Magdeburg, Halberstadt, Halle, Naumburg und seit 01.08.2023 Leipzig sowie in regionale und ueberregionale Kompetenzzentren mit Standorten in Berlin, Magdeburg und Halle. Weitere Angebote umfassen ein Technikum mit praktischen Ausbildungsabschnitten in Metallverarbeitung und Mechatronik, eine private Berufsschule Metall, Ueberregionale Kompetenzzentren fuer Strafvollzug und Inklusion, das Magdeburger EBZ mit Sprach- und Integrationskursen sowie das Europaeische Studienkolleg der Wirtschaft; das Unternehmen ist zudem in Erasmus+-Projekten aktiv und gewinnt verstaerkt auslaendische Auszubildende fuer Mangelberufe wie die Pflege.
Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter Wahrung der Freiheit der Lehre auf folgenden Gebieten: a) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Europapolitik und der Politik gegenüber Entwicklungsländern, auf der Basis der sozialverpflichteten freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, b) der fachlichen, Berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung, c) der wissenschaftlichen Bildung, d) der familien- und personenbezogenen Bildung, e) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit, der Pflegedienste sowie Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, f) der Medienentwicklung und des Medieneinsatzes, g) der umweltbezogenen Qualifizierung. Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Entwicklung und Herausbildung ihrer sozialen und beruflichen Kompetenz. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen , die Wahrnehmung dieser genannten Aufgaben kann verschiedenen Standorten sowie, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Länder, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen des Bildungswerkes auf den Gebieten der Erwachsenen-, Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung als unselbständige Einrichtungen übertragen werden; die genannten Einrichtungen des Bildungswerkes geben sich zur Durchsetzung der unter § 2, Abs. 1 genannten Aufgaben des vorliegenden Gesellschaftervertrages in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Erwachsenenbildungs- oder Weiterbildungsgesetz der Länder, in dem unselbständige Einrichtungen betrieben werden soll, Arbeitssatzungen. Die Arbeitssatzungen sind durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zu erstellen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Georg Bouché | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.03.2021 | Satzung geändert | Satzung |
| 15.12.2020 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter Wahrung der Freiheit der Lehre auf folgenden Gebieten: a) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Europapolitik und der Politik gegenüber Entwicklungsländern, auf der Basis der sozialverpflichteten freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, b) der fachlichen, Berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung, c) der wissenschaftlichen Bildung, d) der familien- und personenbezogenen Bildung, e) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit, der Pflegedienste sowie Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, f) der Medienentwicklung und des Medieneinsatzes, g) der umweltbezogenen Qualifizierung. Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Entwicklung und Herausbildung ihrer sozialen und beruflichen Kompetenz. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen , die Wahrnehmung dieser genannten Aufgaben kann verschiedenen Standorten sowie, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Länder, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen des Bildungswerkes auf den Gebieten der Erwachsenen-, Schul, Hochschul- oder Berufsausbildung als unselbständige Einrichtungen übertragen werden; die genannten Einrichtungen des Bildungswerkes geben sich zur Durchsetzung der unter § 2, Abs. 1 genannten Aufgaben des vorliegenden Gesellschaftervertrages in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Erwachsenenbildungs- oder Weiterbildungsgesetz der Länder, in dem unselbständige Einrichtungen betrieben werden soll, Arbeitssatzungen. Die Arbeitssatzungen sind durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zu erstellen. |
| 15.12.2020 | Satzung geändert | Satzung |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 13.12.2006 | Kapitalerhöhung | +40.000 € | 90.000 € |
| 09.08.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 23.680.235 € | 1.455.931 € | 17.317.487 € | — |
| 2023 | 21.559.592 € | 672.834 € | 15.392.288 € | — |
| 2022 | 19.571.289 € | 360.863 € | 13.589.502 € | — |
| 2021 | 22.416.224 € | 1.778.633 € | 12.908.279 € | — |
| 2020 | 19.876.194 € | 712.788 € | 11.055.889 € | — |
| 2019 | 19.407.586 € | 2.388.783 € | 10.300.116 € | — |
| 2018 | 17.866.429 € | 568.062 € | 7.964.146 € | — |
| 2017 | 15.354.473 € | 35 € | 7.214.994 € | — |
| 2016 | 14.704.022 € | 569.649 € | 6.925.703 € | — |
| 2015 | 12.285.939 € | -335.695 € | 6.126.616 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 19.940.071 € | 96.8% |
| Abschreibungen | 643.054 € | 3.1% |
| Zinsen u. ä. | 10.120 € | 0.0% |
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