Die Lebenshilfe Ostfalen ist eine gemeinnützige GmbH, die ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke verfolgt. An den Standorten Hundisburg, Haldensleben, Vahldorf, Wellen, Bülstringen und Seehausen betreibt die Gesellschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnheime, Wohngruppen, eine Wohnschule, Ambulant Betreutes Wohnen, Tagesstruktur, Fördergruppen, integrative Kindertagesstätten, einen Integrativen Hort, eine Ergotherapiepraxis sowie gastronomische Angebote wie den Imbiss „Gleis 3“ und das Café „Plaudereck“. Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 218,75 Mitarbeitende (ohne behinderte Werkstattbeschäftigte und Ehrenamtliche) tätig. Die Umsatzerlöse beliefen sich 2024 auf 15.943 TEUR, davon 13.328 TEUR aus Betreuungsleistungen und 1.579 TEUR aus dem Werkstattbetrieb.
Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfach Behinderter aller Altersstufen, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörigen, dienen; die Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern; Errichten und Betreiben bzw. Angebot und Durchführung von Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sowie für Familien und geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben, Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, z.B. auf dem Gebiet des Gaststättengewerbes, insbesondere inklusiver Imbiss-Betriebsabteilungen in Ostfalen und andernorts, Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, Ferien- und Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, Sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Beistand und Fortbildungen für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, Familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinden einschließlich Sprachheilkindergärten, Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher oder mehrfacher Behinderung, um ein bessere Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu bewirken, Trägerschaft und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne von §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III in Zusammenhand mit der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Nr. 2 AO sind; die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bernd Schauder | Geschäftsführer(in) | Braunschweig |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.01.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfach Behinderter aller Altersstufen, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörigen, dienen; die Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern; Errichten und Betreiben bzw. Angebot und Durchführung von Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sowie für Familien und geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben, Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, z.B. auf dem Gebiet des Gaststättengewerbes, insbesondere inklusiver Imbiss-Betriebsabteilungen in Ostfalen und andernorts, Fördergruppen, -einrichtungen und maßnahmen für behinderte Menschen, Ferien- und Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, Sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Beistand und Fortbildungen für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, Familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinden einschließlich Sprachheilkindergärten, Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher oder mehrfacher Behinderung, um ein bessere Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu bewirken, Trägerschaft und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne von §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III in Zusammenhand mit der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Nr. 2 AO sind; die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. |
| 12.01.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 17.10.2018 | Sitzverlegung | Gebietsreform, nun |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 02.09.2009 | Kapitalerhöhung | +4.000.000 € | 4.500.000 € |
| 18.07.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 500.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 15.620.747 € | 465.835 € | 36.944.922 € | — |
| 2023 | 15.540.733 € | 672.871 € | 36.548.768 € | — |
| 2022 | 18.289.037 € | 259.350 € | 20.463.384 € | — |
| 2021 | 18.362.843 € | 1.058.419 € | 20.552.161 € | — |
| 2020 | 17.217.470 € | 1.100.606 € | 20.159.559 € | — |
| 2019 | 16.742.738 € | 739.148 € | 20.057.591 € | — |
| 2018 | 16.342.938 € | 792.363 € | 33.014.237 € | — |
| 2017 | 14.965.628 € | 447.013 € | 32.399.393 € | — |
| 2016 | 15.061.072 € | 1.022.363 € | 31.927.638 € | — |
| 2015 | 13.796.191 € | 515.280 € | 30.918.663 € | — |
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Welle gGmbH, Jugend- und Familienhilfe
Maintal · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
Internationaler Bund - IB Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB Südwest gGmbH)
Darmstadt · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
Waldhaus Sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe, gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hildrizhausen · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 13.346.029 € | 86.8% |
| Abschreibungen | 1.993.029 € | 13.0% |
| Zinsen u. ä. | 36.981 € | 0.2% |
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