Die Beerbaum Stables GmbH hat ihren Sitz in Hörstel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11298 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Reitsportzentrums mit sportlicher Vorbereitung und Ausbildung eigener und fremder Pferde, Ausbildung von Reitern, Durchführung von Pferdesportveranstaltungen, Betrieb einer Deckstation sowie Handel mit Sportpferden. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 48 Arbeitnehmer beschäftigt; zum 30. Juni 2025 waren 47 Mitarbeiter tätig. Für das Geschäftsjahr 2024/25 weist der Jahresabschluss einen Jahresüberschuss von 3.825.325,88 EUR aus. Beerbaum Stables GmbH ist ein Familienunternehmen.
Der Betrieb eines Reitsportzentrums mit dem Ziel der sportlichen Vorbereitung und Ausbildung von eigenen und fremden Pferden für die Teilname an nationalen und internationalen Turnierveranstaltungen, Ausbildung von Reitern, Durchführung von Pferdesportveranstaltungen aller Art, Lehrgängen und Seminaren, der Betrieb einer Deckstation sowie der Handel mit Pferden und Sportpferden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ludger Beerbaum | Geschäftsführer(in) | Hörstel |
| Karsten Lütteken | Geschäftsführer(in) | Hörstel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.06.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.03.2022 | Firmennamensänderung | Beerbaum Stables GmbH |
| 01.03.2022 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb eines Reitsportzentrums mit dem Ziel der sportlichen Vorbereitung und Ausbildung von eigenen und fremden Pferden für die Teilname an nationalen und internationalen Turnierveranstaltungen, Ausbildung von Reitern, Durchführung von Pferdesportveranstaltungen aller Art, Lehrgängen und Seminaren, der Betrieb einer Deckstation sowie der Handel mit Pferden und Sportpferden. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 04.02.2021 | Kapitalerhöhung | +1.000 € | 26.000 € |
| 04.07.2016 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis13 Mio. €2 | 3.931.960 € | 33.699.939 € | — |
| 2024 | Rohergebnis1,1 Mio. €2 | -6.573.668 € | 31.313.005 € | — |
| 2023 | Rohergebnis8,4 Mio. €2 | 464.618 € | 36.301.156 € | — |
| 2022 | Rohergebnis5,6 Mio. €2 | 414.092 € | 36.891.436 € | — |
| 2021 | Rohergebnis6,3 Mio. €2 | 1.096.657 € | 33.487.572 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 170.278 € | 695.278 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -86.435 € | 524.191 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 0 € | 337.388 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 0 € | 197.653 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 0 € | 140.246 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.778.038 € | 65.0% |
| Abschreibungen | 868.851 € | 20.3% |
| Zinsen u. ä. | 626.439 € | 14.7% |
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