Die Pluspunkt Weiterbildung gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Stadtlauringen. Ihr Unternehmenszweck umfasst die Förderung der Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsausbildung inklusive Studentenhilfe. Operativ realisiert die Gesellschaft diesen Satzungszweck durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Der inhaltliche Fokus der Bildungsangebote liegt dabei auf den Bereichen Altenpflege und öffentliches Gesundheitswesen.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege / -hilfe und des öffentlichen Gesundheitswesen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Brückel | Geschäftsführer(in) | Stadtlauringen OT Birnfeld |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.12.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 19.09.2018 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege / -hilfe und des öffentlichen Gesundheitswesen. |
| 06.03.2014 | Firmenname eingetragen | Pluspunkt Weiterbildung gGmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 06.03.2014 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | Rohergebnis48,5 Tsd. €2 | 36.488 € | — | — |
| 2015 | Rohergebnis8,7 Tsd. €2 | 2.806 € | — | — |
| 2014 | kleine KapG1 | — | 38.486 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | — | 64.292 € | — |
| 2012 | — | — | 52.442 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 7.082 € | 93.9% |
| Zinsen u. ä. | 461 € | 6.1% |
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