(1) Die Gesellschaft dient dem Zweck der Erfüllung der Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Gebiet des Landkreises Havelland. Sie verfolgt das Ziel, für die Bevölkerung ein bedarfsgerechtes Nahverkehrsangebot als Daseinsvorsorge vorzuhalten und nimmt dazu folgende Aufgaben wahr: 1. die Beförderung von Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes mit Kraftfahrzeugen, insbesondere die Beförderung von Personen mit Omnibussen im Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 des PBefG, im Gelegenheitsverkehr gem. §§ 48 und 49 sowie im freigestellten Verkehr gem. § 1 der Verordnung über die Freistellung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG, 2. die Gestaltung eines bedarfsgerechten, nach Vorgaben des Nahverkehrsplanes des Landkreises Havelland strukturierten Verkehrsangebotes unter Integration des Schülerverkehrs und Einbeziehung von Sonderformen des Linienverkehrs, 3. die Anwendung eines einheitlichen Tarif-, Verkaufs- und Informationssystems für das Bediengebiet, die Herausgabe eines Gesamtfahrplanes sowie das Betreiben von ÖPNV-bezogener Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. (2) Das Bediengebiet umfasst den Landkreis Havelland sowie die durch Linienkonzessionen gedeckten und darüber hinausgehenden Bereiche. (3) Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, wenn sie der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben bei Unternehmen zu übernehmen, deren Gesellschaftszweck dem eigenen entspricht. Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung müssen mit den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften des Landes Brandenburg im Einklang stehen und sind an die Zustimmung des Kreistages des Landkreises Havelland gebunden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| René Poleske | Geschäftsführer(in) | Alter 55 | Werder (Havel) |