1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten Pflegediensten zur Versorgung und Betreuung von alten und hilfsbedürftigen Menschen und/oder durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Altenhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) sowie der Bildung und Erziehung an andere Körperschaften. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Kunst und Kultur wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an die steuerbegünstigten Körperschaften in der Augustinum-Gruppe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht als diakonische Aufgabe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur "Augustinum-Gruppe" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem die Erbringung von Pflegedienstleistungen im Auftrag von anderen Gesellschaften der Augustinum-Gruppe und die Überlassung von Personal im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere administrative sowie Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Energieversorgung einschließlich der Energielieferung sowie sämtliche Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Speisenherstellung und -versorgung; zur Nutzungsüberlassung gehört auch die Überlassung von Immobilien und Grundstücken. 5. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 7. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit im Wege der Ausschüttung teilweise (nicht überwiegend) eigene Mittel an die Gesellschafter auszuschütten, wenn es sich bei den Gesellschaftern ausschließlich um steuerbegünstigte Körperschaften handelt und diese die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Heidler | Geschäftsführer(in) | München |
| Christian Linke | Geschäftsführer(in) | Bad Nauheim |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.12.2023 | Firmennamensänderung | Augustinum Pflege gGmbH |
| 20.12.2023 | Änderung des Gegenstands | 1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten Pflegediensten zur Versorgung und Betreuung von alten und hilfsbedürftigen Menschen und/oder durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Altenhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) sowie der Bildung und Erziehung an andere Körperschaften. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Kunst und Kultur wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an die steuerbegünstigten Körperschaften in der Augustinum-Gruppe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht als diakonische Aufgabe der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur "Augustinum-Gruppe" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem die Erbringung von Pflegedienstleistungen im Auftrag von anderen Gesellschaften der AugustinumGruppe und die Überlassung von Personal im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere administrative sowie Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Energieversorgung einschließlich der Energielieferung sowie sämtliche Dienstund Serviceleistungen im Bereich der Speisenherstellung und -versorgung; zur Nutzungsüberlassung gehört auch die Überlassung von Immobilien und Grundstücken. 5. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 7. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit im Wege der Ausschüttung teilweise (nicht überwiegend) eigene Mittel an die Gesellschafter auszuschütten, wenn es sich bei den Gesellschaftern ausschließlich um steuerbegünstigte Körperschaften handelt und diese die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 20.12.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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