Die NEA Netzentgelt- und Energieabrechnungsgesellschaft mbH erbringt kaufmännische und energiewirtschaftliche Prozessdienstleistungen für Unternehmen der Energiewirtschaft sowie für die Marktrollen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Zu den Auftraggebern gehören Energiekonzerne und Stadtwerke; im Berichtsjahr betreute die Gesellschaft 54 Kundenaufträge (Vorjahr: 52) und der Umsatzanteil der TOP‑10‑Kunden stieg von 65 % auf 73 %. Das Leistungsspektrum umfasst operativ u. a. Messen, Ablesen, Abrechnen, Fakturierung, Mahnen und Inkasso sowie die Ausprägung, Erweiterung und den Betrieb von IT‑Systemen und Organisationsberatung für Versorgungsunternehmen. Die Gesellschaft unterhält Standorte in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Ratingen und Mannheim sowie über Schwestergesellschaften in Sibiu (Rumänien) und Palma de Mallorca (Spanien) und gilt laut Lagebericht als einer der führenden Anbieter im relevanten Marktsegment. NEA Netzentgelt und Energieabrechnungsgesellschaft mbH ist ein Familienunternehmen.
Die Durchführung aller Tätigkeiten im Bereich der Abrechnung für Ver- und Entsorgungsunternehmen; insbesondere Messen, Ablesen, Abrechnen, Fakturierung, Mahnen und Inkasso im eigenen Namen oder im Auftrage Dritter. Weiterer Gegenstand des Unternehmens die Ausprägung, Erweiterung und der Betrieb von IT-Systemen (Hard- und Software) sowie die Organisationsberatung für Ver- und Entsorgungsunternehmen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 748607 (Stand 18. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Patrick Müller | Geschäftsführer(in) | Mannheim |
| Melanie Müller | Geschäftsführer(in) | Mannheim |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 748607 (Stand 18. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis16,1 Mio. €2 | 2.208.938 € | 5.145.351 € | — |
| 2023 | Rohergebnis14,8 Mio. €2 | 1.851.637 € | 4.416.014 € | — |
| 2022 | — | — | 3.977.982 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 748607 (Stand 18. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 11.927.770 € | 96.2% |
| Abschreibungen | 467.791 € | 3.8% |
| Zinsen u. ä. | 2.904 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister