(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus Mittel der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Organisation des Rettungsdienstes verwirklicht. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes nimmt die Gesellschaft für den Träger des Rettungsdienstes, den Kreis, Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr. Dazu gehören insbesondere Geschäfte, die der Umsetzung der vom Kreis festgelegten Rettungsmittelbedarfspläne dienen sowie alle Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Durchführung übertragen worden sind. Die darüber hinaus gehenden, mit der Durchführung verbundenen, operativen Aufgaben der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes und der Bewältigung größerer Notfallereignisse werden in der Regel von gemeinnützigen Hilfsorganisationen erbracht. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Zweck des Unternehmens und der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Herzogtum Lauenburg dienen und förderlich sind, soweit sie sich mit ihrer Gemeinnützigkeit vereinbaren lassen. (5) Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Kai Fabian Steffens | Geschäftsführer(in) | Alter 41 | Wentorf bei Hamburg |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |