Die Gesellschaft hat den Zweck der Foerderung der Rettung aus Lebensgefahr und handelt selbstlos; Mittel duerfen nur fuer satzungsmaessige Zwecke verwendet werden. Sie organisiert den Rettungsdienst im Kreis Herzogtum Lauenburg und nimmt im Rahmen des SHRDG Aufgaben des Trägers des Rettungsdienstes wahr, insbesondere die Umsetzung der vom Kreis festgelegten Rettungsmittelbedarfsplaene und uebertragene Verwaltungsaufgaben. Operative Aufgaben der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes und der Bewaeltigung groesserer Notfallereignisse werden in der Regel von gemeinnuetzigen Hilfsorganisationen erbracht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ratzeburg (HRB 20061 HL) und wird zu 100% vom Alleingesellschafter Kreis Herzogtum Lauenburg gehalten; sie ist zur Gruendung oder Beteiligung an Gesellschaften berechtigt.
(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus Mittel der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Organisation des Rettungsdienstes verwirklicht. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes nimmt die Gesellschaft für den Träger des Rettungsdienstes, den Kreis, Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr. Dazu gehören insbesondere Geschäfte, die der Umsetzung der vom Kreis festgelegten Rettungsmittelbedarfspläne dienen sowie alle Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Durchführung übertragen worden sind. Die darüber hinaus gehenden, mit der Durchführung verbundenen, operativen Aufgaben der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes und der Bewältigung größerer Notfallereignisse werden in der Regel von gemeinnützigen Hilfsorganisationen erbracht. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Zweck des Unternehmens und der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Herzogtum Lauenburg dienen und förderlich sind, soweit sie sich mit ihrer Gemeinnützigkeit vereinbaren lassen. (5) Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kai Steffens | Geschäftsführer(in) | Wentorf bei Hamburg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 23.683.463 € | 435 € | 2.159.739 € | — |
| 2023 | 20.209.880 € | 157 € | 1.478.370 € | — |
| 2022 | 17.045.462 € | 0 € | 1.127.039 € | — |
| 2021 | — | — | 176.834 € | — |
| 2020 | — | — | 134.219 € | — |
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Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gemeinnützige GmbH
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 18.422.054 € | 99.6% |
| Abschreibungen | 77.356 € | 0.4% |
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