(1)Die Gesellschaft ist eine Einrichtung der römisch-katholischen Kirche mit dem Zweck der umfassenden körperlichen, geistigen und seelischen Fürsorge für alle Menschen, die ohne Unterschied des Geschlechtes, der Abstammung und der sozialen Verhältnisse sowie ohne Ansehung des religiösen Bekenntnisses oder der politischen oder weltanschaulichen Einstellung dieser Hilfe, insbesondere im Krankheitsfalle durch die Aufnahme Begutachtung, Behandlung oder Pflege bedürfen. (2)Dieser Zweck wird durch den Betrieb des St. Elisabeth-Krankenhauses Leipzig und mit ihm verbundene stationäre, ambulante und pflegerische Einrichtungen, medizinische Versorgungszentren, Rehabilitationseinrichtungen, Ausbildungsstätten sowie durch den Betrieb bzw. das Betreibenlassen sonstiger Nebeneinrichtungen verwirklicht. (3)Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder gründen, sich an ihnen. beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Sie darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind und in diesem Rahmen Beteiligungen oder Mitgliedschaften erwerben, soweit sie sich mit ihrer Gemeinnützigkeit im Sinne von § 3 dieses Vertrages vereinbaren lassen. Davon eingeschlossen ist der Abschluss von Unternehmensverträgen, insbesondere von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Peggy Kaufmann | Geschäftsführer(in) | Alter 53 | Leipzig |