Die Gesellschaft betreibt den Wildpark Eekholt und verfolgt gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Erziehung, Volksbildung, Naturschutz, Umweltschutz und Tierschutz.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Nr. 7 AO) b. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§52 Nr. 8 AO) c. des Tierschutzes (§ 52 Nr. 14 AO) Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. (3) Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden in der Reihenfolge ihrer Nennung insbesondere wie folgt verwirklicht: a. Durch den Ausbau der Volksbildungsarbeit im WILDPARK EEKHOLT zur Förderung breiteren Umweltbewusstseins der Bevölkerung durch Umweltbildungsangebote wie Lehrschauen und Gehegebeschilderung, Sinnerlebnis- und Erfahrungsräume sowie den stetigen Ausbau der umwelt-, wildnis-, und erlebnispädagogischer Methoden, Durchführung von Veranstaltungen sowie themenbezogene Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. b. Durch die Förderung des Umweltschutzes und der Landschaftspflege durch Maßnahmen für den Erhalt der Naturlandschaft im WILDPARK EEKHOLT, insbesondere der Osterau, dem Naturschutzgebiet "Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor" und dem Lebenselement Wasser. Sie vermittelt das Verständnis für das Lebenselement Wasser, einen verantwortungsbewussten Umgang damit und seiner weltweiten Bedrohung. c. Die Gesellschaft fördert den Natur-, Tier- und Artenschutz durch Unterstützung der im WILDPARK EEKHOLT gehaltenen Tierarten, insbesondere Greifvögel, Eulen, Kraniche, Weiß- und Schwarzstörche, Schwimmvögel, sämtlichen Säugetieren und weiteren geschützten und gefährdeten Tierarten, mit Hilfe des Baues und der Verbesserung von Gehegen, Volieren, Anlagen und Lehrschauen sowie mit der Unterstützung bei der Haltung und Pflege, sowie durch Reproduktion der vorgenannten Tiere. Die Gesellschaft fördert den Natur-, Tier- und Artenschutz durch den Ausbau und Unterhaltung einer Tierpflegestation im WILDPARK EEKHOLT. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (7) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Wird den Gesellschaftern ein Vorteil zugewandt, der steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist, haben die Gesellschafter der Gesellschaft diesen Vorteil unmittelbar zurückzugewähren. Die Gesellschaft erfasst diesen Rückforderungsanspruch als Forderung gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Auszahlung des Vorteils an den Gesellschafter (Entstehen der Forderung). Die Forderung ist ab ihrem Entstehen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen und ist nach Kenntnis des Gesellschafters von dem Anspruch binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. (8) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (9) Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (10) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet oder Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Walter Mahnert | Geschäftsführer(in) | Großenaspe |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.04.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Nr. 7 AO) b. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§52 Nr. 8 AO) c. des Tierschutzes (§ 52 Nr. 14 AO) Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. (3) Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden in der Reihenfolge ihrer Nennung insbesondere wie folgt verwirklicht: a. Durch den Ausbau der Volksbildungsarbeit im WILDPARK EEKHOLT zur Förderung breiteren Umweltbewusstseins der Bevölkerung durch Umweltbildungsangebote wie Lehrschauen und Gehegebeschilderung, Sinnerlebnis- und Erfahrungsräume sowie den stetigen Ausbau der umwelt-, wildnis-, und erlebnispädagogischer Methoden, Durchführung von Veranstaltungen sowie themenbezogene Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. b. Durch die Förderung des Umweltschutzes und der Landschaftspflege durch Maßnahmen für den Erhalt der Naturlandschaft im WILDPARK EEKHOLT, insbesondere der Osterau, dem Naturschutzgebiet "Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor" und dem Lebenselement Wasser. Sie vermittelt das Verständnis für das Lebenselement Wasser, einen verantwortungsbewussten Umgang damit und seiner weltweiten Bedrohung. c. Die Gesellschaft fördert den Natur-, Tier- und Artenschutz durch Unterstützung der im WILDPARK EEKHOLT gehaltenen Tierarten, insbesondere Greifvögel, Eulen, Kraniche, Weiß- und Schwarzstörche, Schwimmvögel, sämtlichen Säugetieren und weiteren geschützten und gefährdeten Tierarten, mit Hilfe des Baues und der Verbesserung von Gehegen, Volieren, Anlagen und Lehrschauen sowie mit der Unterstützung bei der Haltung und Pflege, sowie durch Reproduktion der vorgenannten Tiere. Die Gesellschaft fördert den Natur-, Tier- und Artenschutz durch den Ausbau und Unterhaltung einer Tierpflegestation im WILDPARK EEKHOLT. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (7) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Wird den Gesellschaftern ein Vorteil zugewandt, der steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist, haben die Gesellschafter der Gesellschaft diesen Vorteil unmittelbar zurückzugewähren. Die Gesellschaft erfasst diesen Rückforderungsanspruch als Forderung gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Auszahlung des Vorteils an den Gesellschafter (Entstehen der Forderung). Die Forderung ist ab ihrem Entstehen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen und ist nach Kenntnis des Gesellschafters von dem Anspruch binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. (8) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (9) Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (10) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet oder Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft. |
| 02.01.2020 | Geschäftsanschrift eingetragen | Forsthof Eekholt, 24623 Großenaspe |
| 10.01.2005 | Firmenname eingetragen | gemeinnützige GmbH im Wildpark Eekholt |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 10.01.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | — | 75 € | 126.326 € | — |
| 2017 | — | 1.549 € | 133.466 € | — |
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