Die Dr. Schlotmann - Zahnmedizinische Tagesklinik ZMVZ GmbH mit Sitz in Dorsten erbringt hochspezialisierte zahnaerztliche Versorgung fuer Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Neben zahnaerztlichen Behandlungen bietet die Gesellschaft auch Leistungen in der Allgemeinmedizin, Heilpraktik und Physiotherapie an. Seit der Gruendung 2016 beschaeftigt das Unternehmen rund 170 Mitarbeiter und ist in den Regionen Ruhrgebiet, Niederrhein und Muensterland aktiv. Das integrierte Geschaeftsmodell zielt auf ganzheitliche Patientenbetreuung und wird durch geplante Kapazitaetserweiterungen (u.a. Ausbau des OP-Zentrums) und Zentralisierungsmaßnahmen ergaenzt. Dr. Schlotmann - Zahnmedizinische Tagesklinik ZMVZ GmbH ist ein Familienunternehmen.
Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischen und/oder zahnmedizinischen Versorgungszentrums(en) im Sinne des § 95 SGB V (nachstehend MVZ genannt) zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher, vertragszahnärztlicher und privatärztlicher bzw. privatzahnärztlicher Leistungen einschließlich ggf. praxisklinischer und stationärer Humanmedizin und Zahnmedizin. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den MVZ nach freiem Ermessen zu gründen, die sodann den Anforderungen der jeweiligen Gesetze, Zulassungsverordnungen und Bundesmantelverträge entsprechend zu führen sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Lennart Schlotmann | Geschäftsführer(in) | Dorsten |
| Luca Schlotmann | Geschäftsführer(in) | Dorsten |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.01.2021 | Änderung des Gegenstands | Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischen und/oder zahnmedizinischen Versorgungszentrums(en) im Sinne des § 95 SGB V (nachstehend MVZ genannt) zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher, vertragszahnärztlicher und privatärztlicher bzw. privatzahnärztlicher Leistungen einschließlich ggf. praxisklinischer und stationärer Humanmedizin und Zahnmedizin. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den MVZ nach freiem Ermessen zu gründen, die sodann den Anforderungen der jeweiligen Gesetze, Zulassungsverordnungen und Bundesmantelverträge entsprechend zu führen sind. |
| 06.01.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 20.01.2020 | Änderung des Gegenstands | Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer zahnmedizinischen Versorgungszentrums(en) im Sinne des § 95 SGB V (nachstehend MVZ genannt) zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher, vertragszahnärztlicher und privatärztlicher bzw. privatzahnärztlicher Leistungen einschließlich ggf. praxisklinischer und stationärer Humanmedizin und Zahnmedizin. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den MVZ nach freiem Ermessen zu gründen, die sodann den Anforderungen der jeweiligen Gesetze, Zulassungsverordnungen und Bundesmantelverträge entsprechend zu führen sind. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 28.07.2016 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis16,7 Mio. €2 | 244.608 € | 15.298.865 € | — |
| 2023 | Rohergebnis14,7 Mio. €2 | 189.856 € | 14.408.910 € | — |
| 2022 | Rohergebnis12 Mio. €2 | 211.698 € | 8.873.119 € | — |
| 2021 | Rohergebnis9,9 Mio. €2 | 228.928 € | 7.735.103 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 5.998.303 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 553.131 € | 4.251.098 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 399.123 € | 4.526.257 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 465.683 € | 2.817.663 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 51.456 € | 1.147.946 € | — |
| 2015 | — | 0 € | 25.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 9.856.752 € | 82.1% |
| Abschreibungen | 1.904.815 € | 15.9% |
| Zinsen u. ä. | 237.775 € | 2.0% |
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