Die Pointsharp GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (HRB 727330) entwickelt, modifiziert und vertreibt Cybersicherheitssoftware sowie Support-, Hosting-(SaaS)- und Beratungsdienstleistungen im IT-Bereich. Das Produktportfolio umfasst Identitätsmanagement, Zugangssicherungslösungen wie Single Sign-On (SSO) und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) sowie Compliance- und Benutzerverwaltungsfunktionen, die insbesondere Kunden aus Finanz-, Regierungs-, Industrie- und Verteidigungssektoren adressieren. Mit Wirkung der Übernahme durch Pointsharp International AB und der Verschmelzung mit der SIVIS-Gruppe zum 17. Juli 2024 wurde das Angebot um SAP-Berechtigungsmanagement und Benutzerverwaltungs-Expertise erweitert. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 108 Mitarbeiter und vertreibt ihre Lösungen vornehmlich im deutschsprachigen und europäischen Raum mit ersten Kunden in Großbritannien, den USA und Kanada.
Die Entwicklung, Modifikation und der Vertrieb von Softwareprodukten, sowie die Erbringung von Support-, Hosting- (SaaS) und Beratungsdienstleistungen im Bereich der lnformationstechnologie. Dies umfasst insbesondere die Beratung zur Optimierung von Geschäftsprozessen durch Softwarelösungen sowie den Vertrieb und den Handel von Softwarelösungen und dazugehöriger Peripherie. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die den Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann auch Nebengeschäfte eingehen, die dem Hauptzweck dienlich sind.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 727330 (Stand 20. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Philipp Latini | Geschäftsführer(in) | Freiburg im Breisgau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 727330 (Stand 20. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 14.399.650 € | -6.121.158 € | 15.666.657 € | — |
| 2023 | 7.494.458 € | -416.622 € | 10.554.552 € | — |
| 2022 | Rohergebnis1,6 Mio. €2 | -245.888 € | 9.483.107 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 727330 (Stand 20. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 7.900.239 € | 95.1% |
| Abschreibungen | 377.468 € | 4.5% |
| Zinsen u. ä. | 33.560 € | 0.4% |
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Quelle: Unternehmensregister