Die AGAPLESION Medizinisches Versorgungszentrum Frankfurt gemeinnützige GmbH betreibt zwei Medizinische Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V (MVZ-Praxis und MVZ-Onkorad). Die MVZ-Praxis umfasst Vertragsarztsitze im Bereich der Inneren Medizin mit Schwerpunkten Gastroenterologie, Onkologie und Nephrologie sowie hausärztliche Versorgung, chirurgisch/operative Bereiche (Chirurgie, Orthopädie, Urologie, Gynäkologie), Hals‑Nasen‑Ohren‑Heilkunde, Neurologie und Psychologische Psychotherapie. Im MVZ-Onkorad sind die Fachabteilungen Strahlentherapie, Radiologie und Nuklearmedizin angesiedelt. Die Gesellschaft stellte 2023 die wohnortnahe ambulante Versorgung bereit, ergänzte das Angebot niedergelassener Partner, versorgte 69.560 Patienten (Vorjahr 70.646) und arbeitete eng mit den AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken zusammen.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i. S. d. § 53 Abgabenordnung sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das Gründen, Unterhalten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Behandlung und Versorgung nach den Grundsätzen christlicher Nächstenliebe erstreckt sich der Zweck der Gesellschaft auch auf die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies erfolgt im Rahmen der sachlichen Möglichkeiten der Gesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der von der Gesellschaft anzuwendenden vertraglichen Regelungen. (3) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen innerhalb des Konzerns der AGAPLESION gAG vergeben. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen, medizinischen und begleitenden Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, mittels Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte und/oder der Mitwirkung an solchen. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Keller | Geschäftsführer(in) | Langen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.04.2024 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i. S. d. § 53 Abgabenordnung sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das Gründen, Unterhalten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Behandlung und Versorgung nach den Grundsätzen christlicher Nächstenliebe erstreckt sich der Zweck der Gesellschaft auch auf die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies erfolgt im Rahmen der sachlichen Möglichkeiten der Gesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der von der Gesellschaft anzuwendenden vertraglichen Regelungen. (3) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungsund Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen innerhalb des Konzerns der AGAPLESION gAG vergeben. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen, medizinischen und begleitenden Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, mittels Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte und/oder der Mitwirkung an solchen. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. |
| 08.04.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.10.2015 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Wohlfahrtspflege und mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Heilung, Gesundheitsfürsorge, Behandlung und Versorgung kranker, alter und anderer hilfsbedürftiger Menschen nach den Grundsätzen christlicher Nächstenliebe. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 13.07.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 100.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 15.936.152 € | -2.743 € | 3.644.929 € | — |
| 2022 | 14.570.165 € | -12.642 € | 4.522.953 € | — |
| 2021 | 13.881.985 € | 54.683 € | 5.774.395 € | — |
| 2020 | 13.618.577 € | -179.108 € | 4.818.028 € | — |
| 2019 | 13.310.203 € | 47.802 € | 5.537.277 € | — |
| 2018 | 12.852.411 € | 77.669 € | 5.899.726 € | — |
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Mechernich · Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH
München · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
Sternbach-Klinik Schleiz GmbH
Schleiz · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 11.224.522 € | 89.0% |
| Materialaufwand | 1.138.108 € | 9.0% |
| Abschreibungen | 212.305 € | 1.7% |
| Zinsen u. ä. | 39.455 € | 0.3% |
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