(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb der Einrichtung Künstlerhaus Mousonturm, die Entwicklung und/oder Durchführung sonstiger kultureller Aktivitäten, insbesondere auch im Umland von Frankfurt am Main, sowie durch Gastspiele und die Teilnahme an Koproduktionen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Ge-schäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marcus Droß | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Anna Wagner | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
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