Die Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens und verfolgt auch kirchliche Zwecke. Die Gesellschaft betreibt in Essen drei stationäre Einrichtungen mit insgesamt 280 Plätzen: Seniorenzentrum Margarethenhöhe (120 Plätze), Diakoniezentrum Kray (80 Plätze) und Heinrich-Held-Haus (80 Plätze) sowie eine an das Diakoniezentrum Kray angegliederte Tagespflege mit 16 Plätzen. Sie erbringt Behandlung, Pflege, Betreuung, Rehabilitation, Pflegeberatung und fachliche Begleitung von Seniorenwohnungen sowie Hospizarbeit für alte, behinderte und/oder kranke Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften und erbringt unterstützende Leistungen wie Liegenschaftsverwaltung, Catering sowie Personal- und Verwaltungsdienstleistungen.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege. Hierdurch dient die Gesellschaft der Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von alten, behinderten und/oder kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft betreibt derzeit insbesondere folgende Einrichtungen in Essen: - den Bereich Pflege im "Diakoniezentrum Kray" - das "Heinrich-Held-Haus", - das "Seniorenzentrum Margarethenhöhe". 4. In den Einrichtungen der Gesellschaft werden regelmäßig Gottesdienste abgehalten, wodurch die Gesellschaft auch kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO verfolgt. 5. Ferner kann die Gesellschaft Tagespflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen des Betreuten Wohnens unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen sowie Hospizarbeit leisten und neue Wohn- und Unterstützungsformen entwickeln und betreiben. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AID gGmbH, Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bring-Dienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungsleistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Gierse | Geschäftsführer(in) | Recklinghausen |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 16.995.468 € | -277.031 € | 4.370.720 € | — |
| 2022 | 16.092.574 € | 189.249 € | 4.693.481 € | — |
| 2021 | 15.353.795 € | 7.332 € | 4.464.557 € | — |
| 2020 | 15.407.202 € | -4.150 € | 4.286.281 € | — |
| 2019 | 14.132.373 € | -285.652 € | 3.853.301 € | — |
| 2018 | 13.162.000 € | 108.000 € | 4.105.134 € | — |
| 2017 | 482.000 € | 128.000 € | 4.013 € | — |
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Josias Löffler Diakoniewerk Gotha gemeinnützige GmbH
Gotha · Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Christophorus Altenhilfe GmbH
Coesfeld · Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
REBEQ GmbH
Herten · Sonstige soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 11.509.962 € | 99.2% |
| Abschreibungen | 80.161 € | 0.7% |
| Zinsen u. ä. | 11.813 € | 0.1% |
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