Die Mülheimer Wohnungsbau eG ist eine seit über 125 Jahren tätige Wohnungsbaugenossenschaft mit Sitz in Mülheim an der Ruhr, die sich auf die Planung und Realisierung nachhaltigen Wohnraums spezialisiert hat. Im aktuellen Fokus steht das Neubauprojekt an der Zeppelinstraße, auf dem auf einem rund 13.000 Quadratmeter großen Grundstück elf Mehrfamilienhäuser sowie ein Quartierspavillon entstehen. Das Projekt umfasst 135 Wohnungen in Holzrahmenbauweise, die zunächst als klimaneutrale Nullenergiehäuser für die Unterbringung Geflüchteter konzipiert sind und später durch versetzbare Innenwände flexibel an den Bedarf öffentlich geförderter Sozialwohnungen angepasst werden können. Die Investitionssumme beträgt etwa 31 Millionen Euro, wobei die Mieten aufgrund staatlicher Förderung entsprechend günstig ausfallen. Die Genossenschaft arbeitet dabei eng mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zusammen, um den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten und integrative Nachbarschaften zu schaffen.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Esser | Vorstand | Mülheim an der Ruhr |
| Dominik Steffan | Vorstand | Mülheim an der Ruhr |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.09.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen. |
| 07.09.2023 | Satzung geändert | Satzung |
| 07.08.2019 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 43.463.170 € | 3.649.655 € | 297.949.128 € | 98 |
| 2023 | 39.123.938 € | 2.078.515 € | 278.866.525 € | 96 |
| 2022 | 46.208.229 € | 1.749.818 € | 270.156.052 € | 101 |
| 2021 | 37.167.571 € | 1.823.803 € | 267.456.415 € | 105 |
| 2020 | 41.983.618 € | 2.276.558 € | 269.435.149 € | 101 |
| 2019 | 42.276.162 € | 2.028.342 € | 268.152.771 € | 93 |
| 2018 | 20.533.382 € | 2.986.725 € | 251.356.967 € | 93 |
| 2017 | 19.814.531 € | 3.161.918 € | 239.448.043 € | 86 |
| 2016 | 21.250.010 € | 4.087.496 € | 235.951.192 € | 74 |
| 2015 | 17.806.449 € | 1.219.206 € | 235.072.684 € | 74 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.197.060 € | 3.8% |
| Materialaufwand | 19.334.456 € | 61.4% |
| Abschreibungen | 7.430.493 € | 23.6% |
| Zinsen u. ä. | 3.545.401 € | 11.3% |
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