(1) Die Beratung, Betreuung und Pflege alter, hilfsbedürftiger Menschen, sowie die Beratung, Betreuung und Hilfe für bedürftige Menschen, insbesondere für Wohnungs- und Beschäftigungslose, a. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 4 AO, b. die Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 9 AO, c. Förderung der Hilfe für Flüchtlinge im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 10 AO, d. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 17 AO, e. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO sowie f. die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne von § 54 AO. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 52 - 54 AO). Dies gilt auch hinsichtlich von der gGmbH betriebener oder gehaltener Zweckbetriebe. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen, die der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und der Eingliederungshilfe dienen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen, die der Integration oder Unterstützung von wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie straffällig geworden Menschen dienen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Notsituationen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur beruflichen Integration und sozialen Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen, -Beschaffung von Mitteln zur Förderung sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die gGmbH diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen, -Unterhaltung eines Gotteshauses - Seelsorgerische und sakrale Begleitung der wohnungslosen und der alten Menschen. (4) Des Weiteren wird der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich der Franziskanischen Stiftung Johannes Höver und der Franziskanische Altenhilfe Düsseldorf gemeinnützige GmbH, verwirklicht. Die Leistungserbringung umfasst vornehmlich die Überlassung von Sachanlagevermögen. Der Leistungsempfang umfasst vornehmlich die Entgegennahme von Verwaltungsleistungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Buttler | Geschäftsführer(in) | Herten |
| Peter Hinz | Geschäftsführer(in) | Solingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.06.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.12.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Beratung, Betreuung und Pflege alter, hilfsbedürftiger Menschen, sowie die Beratung, Betreuung und Hilfe für bedürftige Menschen, insbesondere für Wohnungs- und Beschäftigungslose, a. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 4 AO, b. die Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 9 AO, c. Förderung der Hilfe für Flüchtlinge im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 10 AO, d. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne des § 52 (2) S. 1 Nr. 17 AO, e. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO sowie f. die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne von § 54 AO. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 52 - 54 AO). Dies gilt auch hinsichtlich von der gGmbH betriebener oder gehaltener Zweckbetriebe. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen, die der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und der Eingliederungshilfe dienen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen, die der Integration oder Unterstützung von wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie straffällig geworden Menschen dienen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Notsituationen, -den Unterhalt und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur beruflichen Integration und sozialen Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen, -Beschaffung von Mitteln zur Förderung sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die gGmbH diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen, -Unterhaltung eines Gotteshauses - Seelsorgerische und sakrale Begleitung der wohnungslosen und der alten Menschen. (4) Des Weiteren wird der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich der Franziskanischen Stiftung Johannes Höver und der Franziskanische Altenhilfe Düsseldorf gemeinnützige GmbH, verwirklicht. Die Leistungserbringung umfasst vornehmlich die Überlassung von Sachanlagevermögen. Der Leistungsempfang umfasst vornehmlich die Entgegennahme von Verwaltungsleistungen. |
| 04.12.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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