Die Adalya Tobacco International GmbH mit Sitz in Ratingen ist Tochtergesellschaft der Adalya Tobacco (Türkei) und betreibt die Produktion sowie den Handel mit Wasserpfeifentabak, E‑Zigaretten, Liquids und Wasserpfeifenzubehör. Im Berichtsjahr erfolgte das operative Geschäft sowohl durch eigene Fertigung in angemieteten Produktionsräumlichkeiten in Deutschland als auch durch Importe aus der Türkei, wobei die Belieferung der Märkte in Spanien und Portugal eine wesentliche Rolle spielte. Die Umsatzerlöse stiegen 2024 auf EUR 19.530 Tsd. (+21,1 % gegenüber Vorjahr) und wurden nahezu ausschließlich durch die Expansion des Auslandsgeschäfts sowie den wachsenden Markt für E‑Zigaretten getragen. Auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Analysen wurde im Berichtsjahr die strategische Entscheidung getroffen, den operativen Produktionsbetrieb in Deutschland dauerhaft einzustellen und künftig als Import‑ und Vertriebseinheit weiterzuarbeiten.
Die Herstellung von Wasserpfeifentabak, der Im- und Export sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Wasserpfeifentabak und Wasserpfeifenzubehör, Handelsvertretung, Provisionsgeschäfte, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, sowie das Halten von Beteiligungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 80173 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Serap Bas Celik | Geschäftsführer(in) | Bornova-Izmir |
| Halil Mamac | Geschäftsführer(in) | Mülheim an der Ruhr |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 80173 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis8,5 Mio. €2 | 1.062.882 € | 9.735.589 € | — |
| 2023 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 1.245.212 € | 12.198.318 € | — |
| 2022 | 14.183.577 € | 550.740 € | 12.210.773 € | — |
| 2021 | 40.650.754 € | 4.851.163 € | 21.645.423 € | — |
| 2020 | Rohergebnis6,2 Mio. €2 | 2.731.975 € | 8.358.389 € | — |
| 2019 | — | 1.522.078 € | 5.101.616 € | — |
| 2018 | — | 651.393 € | 3.236.376 € | — |
| 2017 | — | -40.152 € | 245.832 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 80173 (Stand 25. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.508.238 € | 59.3% |
| Abschreibungen | 1.676.775 € | 39.7% |
| Zinsen u. ä. | 43.533 € | 1.0% |
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Quelle: Unternehmensregister