Die Blindenwerk Westfalen gGmbH (BWW) ist ein Träger der Behindertenhilfe, der die ganzheitliche Betreuung erwachsener blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen mit einer weiteren gravierenden Behinderung verantwortet. Die Gesellschaft betreibt seit 1993 in Hagen und seit 2006 in Meinerzhagen jeweils eine Werkstatt und eine Wohneinrichtung; die beiden Wohneinrichtungen bieten derzeit 76 stationäre Betreuungsplätze und die zwei Werkstätten insgesamt 94 Plätze. Wesentliche Erträge stammen aus Leistungsentgelten öffentlicher Kostenträger (Leistungserträge 2024: 8.168 TEUR) und die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Dortmund, wurde am 11. Februar 1992 gegründet und ist im Handelsregister Dortmund unter der Nummer HRB 11028 eingetragen.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Allgemein- und Berufsbildung, Betreuung und Pflege mehrfach behinderter blinder und sehbehinderter Menschen sowie von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbaren blinden und sehbehinderten Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch a) die Errichtung und Unterhaltung von Werkstätten für mehrfach behinderte blinde und sehbehinderte Menschen (WfbM im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX. Buch), b) die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbare blinde und sehbehinderte Menschen, c) die Errichtung und den Betrieb von für diesen Personenkreis geeigneten Wohnangeboten. d) Es steht nicht im Widerspruch zum Gesellschaftszweck, wenn in die Werkstätten und die Wohnbereiche auch mehrfach behinderte Menschen aufgenommen werden, die nicht blind oder sehbehindert sind. Die Personenzahl legt die Gesellschafterversammlung durch einstimmigen Beschluss fest. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sabine Loosen | Geschäftsführer(in) | Hagen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.01.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Schillerstr. 26, 58089 Hagen |
| 23.01.2013 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Allgemein- und Berufsbildung, Betreuung und Pflege mehrfach behinderter blinder und sehbehinderter Menschen sowie von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbaren blinden und sehbehinderten Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch a) die Errichtung und Unterhaltung von Werkstätten für mehrfach behinderte blinde und sehbehinderte Menschen (WfbM im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX. Buch), b) die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbare blinde und sehbehinderte Menschen, c) die Errichtung und den Betrieb von für diesen Personenkreis geeigneten Wohnangeboten. d) Es steht nicht im Widerspruch zum Gesellschaftszweck, wenn in die Werkstätten und die Wohnbereiche auch mehrfach behinderte Menschen aufgenommen werden, die nicht blind oder sehbehindert sind. Die Personenzahl legt die Gesellschafterversammlung durch einstimmigen Beschluss fest. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. |
| 23.01.2013 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 06.02.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 30.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 8.327.733 € | -418.985 € | 7.065.907 € | 137 |
| 2023 | 7.512.226 € | -469.520 € | 7.953.640 € | 139 |
| 2022 | 7.299.147 € | -126.004 € | 8.537.518 € | 130 |
| 2021 | 7.134.354 € | 31.591 € | 9.180.052 € | 127 |
| 2020 | 6.870.226 € | 106.214 € | 9.495.525 € | 129 |
| 2019 | 6.867.112 € | 234.431 € | 9.630.694 € | 128 |
| 2018 | 6.508.473 € | 114.636 € | 9.615.835 € | 124 |
| 2017 | 6.334.263 € | 37.250 € | 9.781.836 € | 125 |
| 2016 | 6.020.734 € | 115.865 € | 9.804.487 € | 123 |
| 2015 | 5.742.833 € | 294.723 € | 9.375.321 € | 117 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 7.907.179 € | 95.4% |
| Abschreibungen | 344.622 € | 4.2% |
| Zinsen u. ä. | 40.192 € | 0.5% |
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