Errichtung und der Betrieb eines Kultur- und Kongreßzentrums mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen, wobei der Betrieb derartiger Nebeneinrichtungen auch durch Dritte erfolgen kann. Die Stadt Deggendorf unterhält die Gesellschaft zu dem öffentlichen Zweck im Rahmen der örtlichen Kulturpflege im Sinne des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung, das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl sowie das Gemeinschaftsleben ihrer Einwohner im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung zu fördern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Höhn | Geschäftsführer(in) | Deggendorf |
| Sabine Saxinger | Geschäftsführer(in) | Regen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 26.08.2019 | Firmennamensänderung | Stadthallen Deggendorf GmbH |
| 26.08.2019 | Änderung des Gegenstands | Errichtung und der Betrieb eines Kultur- und Kongreßzentrums mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen, wobei der Betrieb derartiger Nebeneinrichtungen auch durch Dritte erfolgen kann. Die Stadt Deggendorf unterhält die Gesellschaft zu dem öffentlichen Zweck im Rahmen der örtlichen Kulturpflege im Sinne des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung, das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl sowie das Gemeinschaftsleben ihrer Einwohner im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung zu fördern. |
| 26.08.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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