Gegenstand der Kunsthaus NRW gGmbH ist der Betrieb des Kunsthauses NRW in Aachen-Kornelimünster zur Förderung der bildenden Kunst und der Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft betreibt kontinuierliche Ausstellungsprogramme (2024: 10 Ausstellungen, ca. 10 Ausstellungsformate), den Ausleihverkehr „Artothek“, wissenschaftliche Forschung mit Schwerpunkt Provenienzforschung 2024 sowie das Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K) mit Qualifizierungsangeboten (2024: 18 Angebote, 402 erreichte Künstler:innen). Das Haus verwaltet und präsentiert den vom Land NRW als Leihgabe zur Verfügung gestellten Sammlungsbestand, erweiterte die Sammlung 2024 durch Ankauf von 29 Werken im Gesamtvolumen von 199.372 Euro und veröffentlichte den Sammlungskatalog „A–Z Kunst in NRW 2000 – 2023“ am 26.05.2024. Träger und alleiniger Gesellschafter ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW; die Finanzierung erfolgt überwiegend durch institutionelle Grundförderung, auf Eintrittsgelder wird verzichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kunsthauses NRW in Aachen-Kornelimünster zum Zwecke der Förderung der bildenden Kunst und der Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen. Der Gegenstand des Unternehmens wird verwirklicht durch Präsentation, Bewahrung, Dokumentation, Erweiterung und Vermittlung des Sammlungsbestands, den das Land Nordrhein-Westfalen dem Kunsthaus NRW als Leihgabe zur Verfügung stellt, insbesondere 1. durch Präsentationen und Veranstaltungen im Kunsthaus NRW als Maßnahme der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und der Nachwuchsförderung, 2. durch den Betrieb des Kunsthauses NRW als öffentliches und repräsentatives Ausstellungshaus für Bürgerinnen und Bürger, 3. durch den Betrieb eines Ausleihverkehrs für Einrichtungen des Landes mit dem dazu bestimmten Sammlungsbestand (Artothek), 4. durch Initiierung geeigneter Maßnahmen zur Vermittlung von Kunst, 5. durch die Erhaltung und Verwaltung der vom Land oder von Dritten übertragenen Leihgaben, 6. durch die Pflege, Aufbewahrung und Ausstellung von Kunstwerken nach museumskundlichen Grundsätzen, 7. durch die wissenschaftliche Erforschung der Leihgaben sowie 8. durch die fachliche Begleitung und Abwicklung von Förderankäufen durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des stetigen Sammlungsaufbaus zum Zwecke der (Nachwuchs-)Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und der Dokumentation der Kunst des Landes. Als Geschäftsbereich der Gesellschaft wird ein Landesbüro für Bildende Künste betrieben. Das Landesbüro für Bildende Kunst soll u.a. 1. Künstlerinnen und Künstler beraten und unterstützen, 2. zu allen für sie relevanten Fragen Informationen aufbereiten, verfügbar machen und vermitteln, 3. Angebote entwickeln, die zur Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern beitragen und 4. Impulse geben zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern. Die Gesellschaft kann sich zur Durchführung der vorstehenden Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken (Förderung der Kunst und Kultur) zuwenden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marcel Schumacher | Geschäftsführer(in) | Aachen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.05.2024 | Firmennamensänderung | Kunsthaus NRW gGmbH |
| 17.05.2024 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kunsthauses NRW in AachenKornelimünster zum Zwecke der Förderung der bildenden Kunst und der Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen. Der Gegenstand des Unternehmens wird verwirklicht durch Präsentation, Bewahrung, Dokumentation, Erweiterung und Vermittlung des Sammlungsbestands, den das Land Nordrhein-Westfalen dem Kunsthaus NRW als Leihgabe zur Verfügung stellt, insbesondere 1. durch Präsentationen und Veranstaltungen im Kunsthaus NRW als Maßnahme der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und der Nachwuchsförderung, 2. durch den Betrieb des Kunsthauses NRW als öffentliches und repräsentatives Ausstellungshaus für Bürgerinnen und Bürger, 3. durch den Betrieb eines Ausleihverkehrs für Einrichtungen des Landes mit dem dazu bestimmten Sammlungsbestand (Artothek), 4. durch Initiierung geeigneter Maßnahmen zur Vermittlung von Kunst, 5. durch die Erhaltung und Verwaltung der vom Land oder von Dritten übertragenen Leihgaben, 6. durch die Pflege, Aufbewahrung und Ausstellung von Kunstwerken nach museumskundlichen Grundsätzen, 7. durch die wissenschaftliche Erforschung der Leihgaben sowie 8. durch die fachliche Begleitung und Abwicklung von Förderankäufen durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des stetigen Sammlungsaufbaus zum Zwecke der (Nachwuchs-)Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und der Dokumentation der Kunst des Landes. Als Geschäftsbereich der Gesellschaft wird ein Landesbüro für Bildende Künste betrieben. Das Landesbüro für Bildende Kunst soll u.a. 1. Künstlerinnen und Künstler beraten und unterstützen, 2. zu allen für sie relevanten Fragen Informationen aufbereiten, verfügbar machen und vermitteln, 3. Angebote entwickeln, die zur Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern beitragen und 4. Impulse geben zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern. Die Gesellschaft kann sich zur Durchführung der vorstehenden Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken (Förderung der Kunst und Kultur) zuwenden. |
| 17.05.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 11.02.2022 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.694.523 € | 45.502 € | 370.553 € | — |
| 2023 | 1.570.991 € | -50.709 € | 381.574 € | — |
| 2022 | 712.506 € | 37.959 € | 232.463 € | — |
| 2021 | — | 0 € | 25.000 € | — |
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Saarbrücken · Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater
Stadttheater Kempten
Kempten · Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater
Stadthallen Deggendorf GmbH
Deggendorf · Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 465.634 € | 88.2% |
| Materialaufwand | 33.991 € | 6.4% |
| Abschreibungen | 28.298 € | 5.4% |
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