Die Medizinisches Versorgungszentrum R(h)einZahn MVZ GmbH hat am 1. April 2018 in Bonn den operativen Betrieb aufgenommen, nachdem Vermögenswerte einer dort tätigen Zahnklinik und eines Labors auf die Gesellschaft übertragen wurden. Die Gesellschaft erbringt sämtliche ambulanten Leistungen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, einschließlich Implantologie, Parodontologie, Endodontie, Zahnersatz, Prophylaxe und Mund‑Kiefer‑Gesichtschirurgie. Im Berichtsjahr 2018 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse von 5.169,1 TEUR und weist zum 31.12.2018 eine Bilanzsumme von 16.119.965,26 EUR sowie eine Eigenkapitalquote von 87,5 % aus. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 86 Arbeitnehmer, davon 4 Auszubildende und 25 Teilzeitmitarbeiter.
die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen heilmittelberuflichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23649 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nils Grave | Geschäftsführer(in) | Ritterhude |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23649 (Stand 23. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.11.2023 | Änderung der Geschäftsanschrift | c/o zahneins GmbH, Mühlenkamp 6c, 22303 Hamburg |
| 05.06.2018 | Firmennamensänderung | Medizinisches Versorgungszentrum R(h)einZahn MVZ GmbH |
| 05.06.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 14.05.2018 | Stammkapital festgesetzt | — | 30.001 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23649 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | Rohergebnis4,5 Mio. €2 | 0 € | 16.119.965 € | — |
| 2017 | Rohergebnis0 €2 | -1.150 € | — | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23649 (Stand 23. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.074.556 € | 49.8% |
| Abschreibungen | 3.031.946 € | 49.1% |
| Zinsen u. ä. | 69.242 € | 1.1% |
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Quelle: Unternehmensregister