Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern, die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren, die Förderung von Kindern in Kindergärten und Einrichtungen der ergänzenden Förderung und Betreuung an Berliner Ganztagsschulen (eFöB), die Organisation und Durchführung des Ganztags an Berliner Schulen, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung, wie auch von Familienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB VIII, § 21 und § 23 AG KJHG, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen, darüber hinaus das Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung wie auch Erziehung von Kindern und ist pädagogisch, dazu organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder wie auch auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen u. a. dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten, Einrichtungen der eFöB und Ganztags betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG), das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG), Schulgesetz (SchulG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung in Berliner Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung, Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege (BBP), Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule und die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) sowie die der Schulrahmenvereinbarung (SchulRV). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und Erlöse der Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlte Kapitaleinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Heiner Brandi | Geschäftsführer(in) | Alter 73 | Berlin |
| Bernd Wille | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | Schwante |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |