(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, der Kultur, der Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege sowie der Bildung und Eziehung, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Landschaftspflege. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass - für die Förderung des Sports die Führung sportlicher Einrichtungen zu eigenen gemeinnützigen Zwecken vorgenommen wird, in denen vor allem Tennis, aber auch andere Sportarten betrieben werden, durch die Durchführung von Training und Teilnahme an Wettkämpfen und die Nachwuchsförderung; - für die Förderung der Kultur insbesondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden, die ein tolerantes und friedfertiges Zusammenleben der Menschen und die lntegration benachteiligter Gruppen und Randgruppen in unserer Gesellschaft unterstützen, z. B. in Ausstellungen, Aufführungen und gemeinsame Arbeiten, - für die Förderung der Jugendhilfe insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen und Betreuungen durchgeführt werden, z. B. Betreuung von Jugendgruppen, Jugendberatung, Gesprächskreise bezüglich Problemkreise heutiger Jugendlicher zur Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und Wertvermittlung und Bewusstmachung gesellschaftlicher Werte für das friedfertige und tolerante Zusammenleben; - für die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere Maßnahmen der beruflichen Bildung und lntegration durchgeführt werden, z. B. berufliche Erstausbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung in das Arbeitsleben und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, wie auch berufspraktische Qualifikationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und vergleichbare Zielgruppen, z. B. auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus, des Sport- und Gesundheitssektors sowie des Hotel-, Gaststättengewerbes und der Hauswirtschaft. Die Maßnahmen dienen der beruflichen Qualifizierung der Teilnehmer wie der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogischen Betreuung des vorgenannten Personenkreises; - für die Förderung der Gesundheitspflege, insbesondere Maßnahmen, die gesundheitlichen Einschränkungen vorbeugen oder diese lindern, wie etwa ärztlich betreute Gruppen zum Koronar- und Gefäßtraining im Zusammenhang mit den Krankenkassen, Wirbelsäulen- und Rückentraining für Senioren und Ernährungsberatung und Kurse für und mit adipösen Kindern sowie Ausgleichsmaßnahmen nach den verschiedenen Anwendungen oder Bestätigungen in Form von Wechselbädern und Entspannungsangeboten wie Ruheräume; - für die Förderung des Landschaftsschutzes werden auch außerhalb der vorstehend aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen geeignete Projekte von besonderem landschaftspflegerischem Wert durchgeführt, bei denen ein besonderer Wert auf die Vermittlung landschaftspflegerische Kenntnisse gelegt wird. (3) lhre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit dem bildungsmarkt e.V. sowie den Gesellschaften im Unternehmensverbund bildungsmarkt vulkan & waldenser gmbH, BIQ Beschäftigung, lntegration, Qualifizierung gGmbH und kiezküchen gmbH durch Gastronomiedienstleistungen, die Überlassung von Grundstücksflächen und den gegenseitigen Austausch von Verwaltungs- Personal- und technischen Dienstleistungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mats Landgren | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Judith Aust | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 19.09.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, der Kultur, der Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege sowie der Bildung und Eziehung, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Landschaftspflege. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass - für die Förderung des Sports die Führung sportlicher Einrichtungen zu eigenen gemeinnützigen Zwecken vorgenommen wird, in denen vor allem Tennis, aber auch andere Sportarten betrieben werden, durch die Durchführung von Training und Teilnahme an Wettkämpfen und die Nachwuchsförderung; - für die Förderung der Kultur insbesondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden, die ein tolerantes und friedfertiges Zusammenleben der Menschen und die lntegration benachteiligter Gruppen und Randgruppen in unserer Gesellschaft unterstützen, z. B. in Ausstellungen, Aufführungen und gemeinsame Arbeiten, - für die Förderung der Jugendhilfe insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen und Betreuungen durchgeführt werden, z. B. Betreuung von Jugendgruppen, Jugendberatung, Gesprächskreise bezüglich Problemkreise heutiger Jugendlicher zur Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und Wertvermittlung und Bewusstmachung gesellschaftlicher Werte für das friedfertige und tolerante Zusammenleben; - für die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere Maßnahmen der beruflichen Bildung und lntegration durchgeführt werden, z. B. berufliche Erstausbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung in das Arbeitsleben und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, wie auch berufspraktische Qualifikationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und vergleichbare Zielgruppen, z. B. auf dem Gebiet des Gartenund Landschaftsbaus, des Sport- und Gesundheitssektors sowie des Hotel-, Gaststättengewerbes und der Hauswirtschaft. Die Maßnahmen dienen der beruflichen Qualifizierung der Teilnehmer wie der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogischen Betreuung des vorgenannten Personenkreises; - für die Förderung der Gesundheitspflege, insbesondere Maßnahmen, die gesundheitlichen Einschränkungen vorbeugen oder diese lindern, wie etwa ärztlich betreute Gruppen zum Koronar- und Gefäßtraining im Zusammenhang mit den Krankenkassen, Wirbelsäulen- und Rückentraining für Senioren und Ernährungsberatung und Kurse für und mit adipösen Kindern sowie Ausgleichsmaßnahmen nach den verschiedenen Anwendungen oder Bestätigungen in Form von Wechselbädern und Entspannungsangeboten wie Ruheräume; - für die Förderung des Landschaftsschutzes werden auch außerhalb der vorstehend aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen geeignete Projekte von besonderem landschaftspflegerischem Wert durchgeführt, bei denen ein besonderer Wert auf die Vermittlung landschaftspflegerische Kenntnisse gelegt wird. (3) lhre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit dem bildungsmarkt e.V. sowie den Gesellschaften im Unternehmensverbund bildungsmarkt vulkan & waldenser gmbH, BIQ Beschäftigung, lntegration, Qualifizierung gGmbH und kiezküchen gmbH durch Gastronomiedienstleistungen, die Überlassung von Grundstücksflächen und den gegenseitigen Austausch von VerwaltungsPersonal- und technischen Dienstleistungen. |
| 19.09.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 31.08.2017 | Änderung des Gegenstands | Förderung des Sports, der Kultur, der Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege sowie der Bildung und Erziehung, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht dass für die Förderung des Sports die Führung sportlicher Einrichtungen zu eigenen gemeinnützigen Zwecken vorgenommen wird, in denen vor allem Tennis, aber auch andere Sportarten betrieben werden, durch die Durchführung von Training und Teilnahme an Wettkämpfen und die Nachwuchsförderung; für die Förderung der Kultur insbesondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden, die ein tolerantes und friedfertiges Zusammenleben der Menschen und die Integration benachteiligter Gruppen und Randgruppen in unserer Gesellschaft unterstützen, z. B. in Ausstellungen, Aufführungen und gemeinsame Arbeiten, für die Förderung der Jugendhilfe insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen und Betreuungen durchgeführt werden, z. B. Betreuung von Jugendgruppen, Jugendberatung, Gesprächskreise bezüglich Problemkreise heutiger Jugendlicher zur Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und Wertvermittlung und Bewusstmachung gesellschaftlicher Werte für das friedfertige und tolerante Zusammenleben; für die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere Maßnahmen der beruflichen Bildung und Integration durchgeführt werden, z. B. berufliche Erstausbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung in das Arbeitsleben und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, wie auch berufspraktische Qualifikationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und vergleichbare Zielgruppen, z. B. auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus, des Sport- und Gesundheitssektors sowie des Hotel-, Gaststättengewerbes und der Hauswirtschaft. Die Maßnahmen dienen der beruflichen Qualifizierung der Teilnehmer wie der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogischen Betreuung des vorgenannten Personenkreises; für die Förderung der Gesundheitspflege, insbesondere Maßnahmen, die gesundheitlichen Einschränkungen vorbeugen oder diese lindern, wie etwa ärztlich betreute Gruppen zum Koronar- und Gefäßtraining im Zusammenhang mit den Krankenkassen, Wirbelsäulen- und Rückentraining für Senioren und Ernährungsberatung und Kurse für und mit adipösen Kindern sowie Ausgleichsmaßnahmen nach den verschiedenen Anwendungen oder Bestätigungen in Form von Wechselbädern und Entspannungsangeboten wie Ruheräume; für die Förderung des Landschaftsschutzes werden auch außerhalb der vorstehend aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen geeignete Projekte von besonderem landschaftspflegerischem Wert durchgeführt, bei denen ein besonderer Wert auf die Vermittlung landschaftspflegerische Kenntnisse gelegt wird |
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