(1) Das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Aufgabe des Unternehmens ist sowohl die Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe). (3) Der Beitrag der Gesellschaft zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozialverträglichen Mieten und zur städtebaulichen Entwicklung Berlins kann durch Wohnungsneubau, Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf erreicht werden. Dabei sind die Anforderungen des Umweltschutzes zu beachten. (4) Bei der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben ist darauf hinzuwirken, dass ein angemessener Anteil der Neubauwohnungen mit Mitteln von Wohnungsbauförderprogrammen errichtet wird. (5) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die kontinuierliche Instandsetzung und Modernisierung sowie der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (6) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen in Berlin.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Jörg Franzen | Vorstand | Alter 61 | Berlin |
| Christian Wilkens | Vorstand | Alter 59 | Birkenwerder |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 22.11.2019 | Änderung der Geschäftsanschrift | Stiftsweg 1, 13187 Berlin |
| 17.01.2019 | Änderung des Gegenstands | (1) Das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Aufgabe des Unternehmens ist sowohl die Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe). (3) Der Beitrag der Gesellschaft zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozialverträglichen Mieten und zur städtebaulichen Entwicklung Berlins kann durch Wohnungsneubau, Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf erreicht werden. Dabei sind die Anforderungen des Umweltschutzes zu beachten. (4) Bei der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben ist darauf hinzuwirken, dass ein angemessener Anteil der Neubauwohnungen mit Mitteln von Wohnungsbauförderprogrammen errichtet wird. (5) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die kontinuierliche Instandsetzung und Modernisierung sowie der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (6) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen in Berlin. |
| 20.11.2009 | Sitzverlegung | anschrift wird gemäß § 18 |
| 20.11.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin |
| 05.02.2008 | Sitzverlegung | in 13187 Berlin ist aufgehoben. |
| 15.08.2007 | Sitzverlegung | Folgende Zweigniederlas- |
| 06.08.2004 | Firmenname eingetragen | GESOBAU AG |
| 06.08.2004 | Sitz eingetragen | Berlin |
| 06.08.2004 | Rechtsform eingetragen | Aktiengesellschaft |
| 06.08.2004 | Gegenstand eingetragen | 1. Das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. 2. Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. 3. Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Wirtschaftliche Nachteile für die Gesellschaftg sind dabei auszuschließen. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errrichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen. |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |