(1)Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten, die Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie die Wohlfahrtspflege. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen (einschließliche Wohnheime). Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen (3) Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sind auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Mock | Geschäftsführer(in) | Fulda |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.12.2020 | Änderung des Gegenstands | (1)Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten, die Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie die Wohlfahrtspflege. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen (einschließliche Wohnheime). Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen (3) Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sind auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind. |
| 07.12.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.06.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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