Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern, - von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - von Ausstellungen der Werke von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychisch kranker Menschen - von Einrichtungen zur Förderung sportlicher Übungen und Leistungen - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zu Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie verwirklicht. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Martin Minten | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Nettetal |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 11.12.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern, - von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - von Ausstellungen der Werke von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychisch kranker Menschen - von Einrichtungen zur Förderung sportlicher Übungen und Leistungen - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zu Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie verwirklicht. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |
| 23.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern - von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung - von Einrichtungen der Altenpflege (Altenund Seniorenheime) - von Einrichtungen zur Rehabilitation; von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen - von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen - von Kunsthallen und Museen oder Ausstellungen der Werke geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen - von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport - von Integrationsprojekten im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe; - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 2 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |
| 22.01.2014 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern - von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung - von Einrichtungen der Altenpflege (Altenund Seniorenheime) - von Einrichtungen zur Rehabilitation; von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen - von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen - von Kunsthallen und Museen oder Ausstellungen der Werke geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen - von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport - von Integrationsprojekten im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe; - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |
| 07.06.2010 | Firmennamensänderung | Alexianer Aachen GmbH |
| 10.11.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Alexianergraben 33, 52062 Aachen |
| 28.02.2007 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie der Betrieb - des Alexianer Krankenhauses in Aachen, - von angegliederten oder selbständigen Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, - von Einrichtungen der Altenpflege, - von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für soziale Zwecke, - sonstiger Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt mit ihrem Unternehmen das Ziel, Menschen, die krank oder behindert sind oder sonst der Hilfe bedürfen, - stätionäre und ambulante Untersuchung und Behandlung, - Wohnung und Betreuung, - angemessene Arbeit, - Rehabilitation, - Pflege zu gewähren. Die Gesellschaft betreibt als kirchliche Aufgabe Werke der Caritas, die sich im Auftrag der Alexianer Brüder konkretisieren, aus dem sich das unternehmerische Denken, das Leitbild der Gesellschaft sowie die Handlungsleitlinien für die Mitarbeiter entfalten. In der Nachfolge Jesu Christi wird sein Leben und Wort dem Menschen gegenwärtig durch ein Leben nach dem Evangelium im Dienste der Armen, Kranken und Hilfsbedürftigen. Die Gesellschaft beachtet das Proprium der katholischen Kirche (Glaube, Sitte, universales Kirchenrecht) und bekennt sich zum christlichen Weltbild und der Unverletzlichkeit der Menschenwürde. Die Gesellschaft wendet die Grundordnung für katholische Krankenhäuser in NordrheinWestfalen und die des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in ihren jeweils gültigen Fassungen an. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. |
| 02.11.2006 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie der Betrieb - des Alexianer Krankenhauses in Aachen, - von angegliederten oder selbständigen Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, - von Einrichtungen der Altenpflege, - von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für soziale Zwecke, - sonstiger Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt mit ihrem Unternehmen das Ziel, Menschen, die krank oder behindert sind oder sonst der Hilfe bedürfen, - stätionäre und ambulante Untersuchung und Behandlung, - Wohnung und Betreuung, - angemessene Arbeit, - Rehabilitation, - Pflege zu gewähren. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des caritativen Auftrages der AlexianerBrüdergemeinschaft und der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. |
| 26.05.2004 | Firmenname eingetragen | Alexianer-Krankenhaus Aachen GmbH |
| 26.05.2004 | Sitz eingetragen | Aachen |
| 26.05.2004 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 26.05.2004 | Gegenstand eingetragen | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie der Betrieb - des Alexianer Krankenhauses in Aachen, - von angegliederten oder selbständigen Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, - von Einrichtungen der Altenpflege, - sonstiger Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt mit ihrem Unternehmen das Ziel, Menschen, die krank oder behindert sind oder sonst der Hilfe bedürfen, - stätionäre und ambulante Untersuchung und Behandlung, - Wohnung und Betreuung, - angemessene Arbeit, - Rehabilitation, - Pflege zu gewähren. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des caritativen Auftrages der AlexianerBrüdergemeinschaft und der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. |
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