Die Rheinische Hochschule Koeln ist eine staatlich anerkannte private Hochschule in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Sie bietet im Wintersemester 2024/25 insgesamt 5.538 Immatrikulierte und führt Bachelor- und Masterstudiengänge in den Varianten Vollzeit, dual und berufsbegleitend durch. Thematisch gliedert sich die Hochschule in vier Fachbereiche (Ingenieurwesen; Wirtschaft, Psychologie & Recht; Medien, Marketing & Innovation; Medizinoekonomie & Gesundheit) und unterhält zwei Campusstandorte in Köln (Campus Innenstadt und Campus Ehrenfeld). Alleinige Gesellschafterin ist die Rheinische Stiftung für Bildung; die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration". Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Förderung der kaufmännischen, naturwissenschaftlichen und technischen beruflichen Bildung, - die berufliche Umschulung und die berufliche Rehabilitation, - die Förderung der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre; - die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft durch Zuwendung (Mittel) zur Deckung der gesetzlich geforderten Eigenleistung (Zuwendungen Dritter) bzw. nicht aus Landesmitteln bezuschußbarer schulischer Aufwendungen, - die Förderung sozialschwacher und begabter Bildungwilliger durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen und zinslosen Darlehen, - die Vertiefung der Beziehung zwischen Praxis, Lehre und Wissenschaft, - die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, - die Unterhaltung einer Fachhochschule und eines Weiterbildungszentrums. Einkünfte und Vermögen dürfen nur zu diesen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Empfänger der Zuwendungen (Mittel) der Gesellschaft sollen in erster Linie die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen und Organisationen der Berufsbildung, Wissenschaft und Schulen bzw. Hochschulen sein. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Rheinischen Stiftung für Bildung. Die Gesellschaft bezieht in diesem Kontext Leistungen der Rheinischen Stiftung für Bildung, die bei der unmittelbaren Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern. Dazu gehören insbesondere: - Leistungen der konzepitonellen Betreuung und Beratung bei der Durchführung der steuerbegünstigten Tätigkeiten und Projekten der Gesellschaft, - Verwaltungsdienstleistungen zur Entlastung der Gesellschaft und zur Unterstützung einer effizienten Verwaltung, - Anmietung von Räumlichkeiten (einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen sowie Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilien) zur Nutzung für die in § 2 dargestellten steuerbegünstigten Zwecke. Der Leistungsbezug erfolgt im engen und planmäßigen Zusammenwirken mit der Rheinischen Stiftung für Bildung.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Topp | Geschäftsführer(in) | Ratingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.03.2024 | Firmennamensänderung | Rheinische Hochschule Köln gGmbH |
| 07.03.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.04.2022 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration". Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Förderung der kaufmännischen, naturwissenschaftlichen und technischen beruflichen Bildung, - die berufliche Umschulung und die berufliche Rehabilitation, - die Förderung der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre; - die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft durch Zuwendung (Mittel) zur Deckung der gesetzlich geforderten Eigenleistung (Zuwendungen Dritter) bzw. nicht aus Landesmitteln bezuschußbarer schulischer Aufwendungen, - die Förderung sozialschwacher und begabter Bildungwilliger durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen und zinslosen Darlehen, - die Vertiefung der Beziehung zwischen Praxis, Lehre und Wissenschaft, - die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, - die Unterhaltung einer Fachhochschule und eines Weiterbildungszentrums. Einkünfte und Vermögen dürfen nur zu diesen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Empfänger der Zuwendungen (Mittel) der Gesellschaft sollen in erster Linie die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen und Organisationen der Berufsbildung, Wissenschaft und Schulen bzw. Hochschulen sein. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Rheinischen Stiftung für Bildung. Die Gesellschaft bezieht in diesem Kontext Leistungen der Rheinischen Stiftung für Bildung, die bei der unmittelbaren Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern. Dazu gehören insbesondere: - Leistungen der konzepitonellen Betreuung und Beratung bei der Durchführung der steuerbegünstigten Tätigkeiten und Projekten der Gesellschaft, - Verwaltungsdienstleistungen zur Entlastung der Gesellschaft und zur Unterstützung einer effizienten Verwaltung, - Anmietung von Räumlichkeiten (einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen sowie Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilien) zur Nutzung für die in § 2 dargestellten steuerbegünstigten Zwecke. Der Leistungsbezug erfolgt im engen und planmäßigen Zusammenwirken mit der Rheinischen Stiftung für Bildung. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.10.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 33.529.161 € | 153.159 € | 17.580.343 € | — |
| 2023 | 32.540.201 € | -1.525.956 € | 18.886.488 € | — |
| 2022 | 33.607.741 € | 336.988 € | 17.752.131 € | — |
| 2021 | 33.165.437 € | -246.301 € | 17.767.213 € | — |
| 2020 | 34.501.692 € | -37.133 € | 17.747.923 € | — |
| 2019 | 32.882.586 € | -1.989.758 € | 18.708.754 € | — |
| 2018 | 32.282.930 € | -2.033.922 € | 22.044.419 € | — |
| 2017 | 32.390.405 € | -797.733 € | 24.179.230 € | — |
| 2016 | 34.224.017 € | 1.733.625 € | 24.498.513 € | — |
| 2015 | 31.482.241 € | 1.007.219 € | 22.554.993 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 19.955.864 € | 95.0% |
| Abschreibungen | 1.036.191 € | 4.9% |
| Zinsen u. ä. | 12.695 € | 0.1% |
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