Die MEGA Fleisch GmbH betreibt ein EU-zugelassenes und IFS-zertifiziertes Fleischwerk in Stuttgart, das primär für die MEGA-Fachzentren in Stuttgart, Göppingen und Nürtingen produziert. Das Unternehmen zerlegt und portioniert Schweine- und Rinderhälften und stellt Brüh-, Koch- und Rohwürste sowie Convenience-Produkte her. Mit einer Belegschaft von durchschnittlich 70 Mitarbeitern fokussiert sich der Betrieb auf die Vermarktung regionaler Premiumfleischmarken wie StaufenFleisch und Stauferico. Die Gesellschaft wurde 2012 als eigenständiges Unternehmen aus der Muttergesellschaft MEGA eG ausgegliedert und befindet sich weiterhin in der Aufbauphase.
Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Kunden sowie deren Versorgung und Belieferung mit Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere durch: a) Betrieb eines Schlacht- und Viehhofes, einer Fleischzerlegung, Be- und Verarbeitung von Schlachtprodukten und Schlachtnebenprodukten; b) Produktion, Großhandel, Import und Export von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Fertig- und Nebenprodukten, von Handelswaren und allen für das Fleicherei-, Gastronomie-, Hotelerie-, Bäckerei-, Konditorei- und das Ernährungsgewerbe sowie für die Gemeinschaftsverpflegung und den Lebensmittelhandel erforderlichen Waren, deren Vermittlung und allen damit verbundenen Dienstleistungen; c) Herstellung von Lebensmitteln und Genussmitteln aller Verarbeitungsstufen; d) Durchführung von Lohnarbeiten und anderen Dienstleistungen im Bereich des Ernährungsgewerbes; e) Durchführung aller geeigneten Maßnahmen, welche der wirtschaftlichen Förderung der Kunden und des Ernährungsgewerbes dienen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Wolfgang Reis | Geschäftsführer(in) | Marbach am Neckar |
| Horst Schmidt | Geschäftsführer(in) | Velburg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | — | -1.273.856 € | 7.289.939 € | — |
| 2015 | — | -486.343 € | 8.421.802 € | — |
| 2014 | — | -992.885 € | 8.812.460 € | — |
| 2013 | — | -1.074.026 € | 4.330.505 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | -475.081 € | 2.142.163 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 168.390 € | 449.319 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 537.803 € | 75.2% |
| Abschreibungen | 126.188 € | 17.6% |
| Zinsen u. ä. | 51.190 € | 7.2% |
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