Gegenstand der Medizinisches Versorgungszentrum - Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus GmbH ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des §95 SGB V sowie der Erwerb von Arztpraxen und zugehörigen Vertragsarztsitzen (§103 SGB V). Das MVZ betreibt an fünf Standorten ambulante Arztpraxen in 15 Fachrichtungen und erbringt vertragsärztliche sowie privatärztliche Leistungen durch in das Arztregister eingetragene approbierte Ärzte. Im Berichtsjahr wurden spezialisierte Leistungen wie Mammographie und radiologische Leistungen inklusive des eingesetzten MRT betrieben. Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige GmbH im Verbund der Diakonie in Südwestfalen und wird in den Konzernabschluss der Diakonie in Südwestfalen einbezogen.
Gegenstand des Unternehmens - nachfolgend auch MVZ bzw. Gesellschaft genannt - ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten durch eine fachübergreifende ambulante Versorgung der Patienten. Hierfür erwirbt die Gesellschaft Arztpraxen und die dazu gehörenden Vertragsarztsitze im Sinne des § 103 SGB V. Die vertragsärztliche Versorgung wird durch angestellte, in das Arztregister eingetragene approbierte Ärzte verschiedener Fachgebiete durchgeführt. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gem. §§ 73 b, 73 c, 140 a ff SGB V und an Modellvorhaben teil.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB 7891 (Stand 21. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Josef Rosenbauer | Geschäftsführer(in) | Kirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB 7891 (Stand 21. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis12,2 Mio. €2 | -923.544 € | 7.705.070 € | — |
| 2023 | 12.284 € | -1.826 € | 8.267.991 € | — |
| 2022 | 12.606 € | -63 € | 10.207.850 € | — |
| 2021 | 11.934 € | 443.965 € | 7.418.343 € | — |
| 2020 | 10.758 € | 473.761 € | 7.723.136 € | — |
| 2019 | 10.554 € | 588.426 € | 7.052.663 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 674.595 € | 5.053.027 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 1.689.258 € | 4.007.011 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 1.610.946 € | 2.000.595 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 1.437.153 € | 1.591.473 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB 7891 (Stand 21. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 8.226.388 € | 87.1% |
| Abschreibungen | 1.093.655 € | 11.6% |
| Zinsen u. ä. | 125.195 € | 1.3% |
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Quelle: Unternehmensregister