Die AVI-SPL Deutschland GmbH ist ein Systemhaus für professionelle Medien- und Präsentationstechnik sowie Videokommunikation und Kollaborationslösungen und bietet herstellerunabhängige Beratung und kundenspezifischen Service. Das Leistungsangebot umfasst einen Komplettservice von Beratung und Installation über die Anpassung an die Arbeitsumgebung bis hin zu Wartung, Service und Systemschulungen für Lösungen vom digitalen Arbeitsplatz über Huddle-Räume bis zum Board-Room. Die Gesellschaft bedient den Wirtschaftsraum der Europäischen Union sowie die Schweiz und arbeitet eng mit der AVI-SPL Global LLC und deren Tochtergesellschaften zusammen, wodurch sie auch Teilprojekte innerhalb der EU für global umzusetzende Projekte abwickeln kann. Zu den Kunden gehören primär Enterprise-Kunden sowie nationale und globale Konzerne, Bildungseinrichtungen, öffentliche Auftraggeber, Versicherungsgesellschaften und Unternehmen aus Finanzbranche, Industrie, Wirtschaft und Forschung.
die Entwicklung und das Design von audiovisuellen und Video-Lösungen, ihre Integration, das Anbieten von entsprechenden Betreiber-Lösungen sowie der entsprechende Verkauf, die Betreuung und der Support
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106509 (Stand 26. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jeffrey Faber | Geschäftsführer(in) | London |
| Juan Rodriguez Pimentel | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| John Zettel | Geschäftsführer(in) | South Waverly Park Tampa, FL 33629 |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106509 (Stand 26. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis11,5 Mio. €2 | -105.265 € | 20.891.181 € | — |
| 2022 | Rohergebnis9,4 Mio. €2 | -620.507 € | 22.520.266 € | — |
| 2021 | 17.905.536 € | 1.831.036 € | 14.340.409 € | — |
| 2020 | 20.563.888 € | 2.137.293 € | 8.242.149 € | — |
| 2019 | 11.596.296 € | 678.893 € | 11.920.663 € | — |
| 2018 | — | -1.458.903 € | 11.985.679 € | — |
| 2017 | — | -1.276.266 € | 4.293.863 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106509 (Stand 26. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 8.313.233 € | 95.0% |
| Abschreibungen | 427.013 € | 4.9% |
| Zinsen u. ä. | 10.041 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister