Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bremen. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 26905 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2011. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und der Forschung auf dem Gebiet der Epidemiologie und Präventionsforschung und ihr verwandter Gebiete sowie die Förderung der Berufsbildung in diesem Bereich. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines wissenschaftlichen Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie und verwandter Gebiete. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden. 3. Die Gesellschaft kann sich mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung, soweit das dem Gesellschaftszweck förderlich ist, an anderen Gesellschaften beteiligen oder neue Gesellschaften errichten. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen. Insbesondere kann die Gesellschaft Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung übernehmen. Die wissenschaftliche Arbeit der Gesellschaft erfolgt im Rahmen ihrer mittelfristigen Forschungsplanung nach dem Grundsatz der Freiheit der Forschung. Im Rahmen ihrer Aufgabenstellung, der vom Gesellschafter getroffenen Grundsatzentscheidungen und unbeschadet vertraglicher Verpflichtungen aus der Übernahme von Forschungs-, Beratungs- und Serviceaufträgen unterliegt die Gesellschaft keiner Beschränkung bei der Wahl, Reihenfolge und Ausführung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten. Die Erlöse aus der Auftragsforschung dürfen die übrigen Finanzmittel der Gesellschaft (Zuschüsse und Erträge aus Vermögensverwaltung) nicht überschreiten. 5. Dem Institut können bei Bedarf mit Beschluss der Gesellschafterversammlung und im Einvernehmen mit dem für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zuständigen Ministerium des Bundes weitere Aufgaben übertragen werden. 6. Zur Erfüllung ihres vorstehenden Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, insbesondere der Universität Bremen, an und kann hierzu entsprechende Kooperationsvereinbarungen schließen. Hierin sind auch gemeinsame Berufungen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen durch Mitarbeiter des Instituts zu regeln. 7.Die durch wissenschaftliche Forschung der Institutsangehörigen gewonnenen Erkenntnisse werden in geeigneter Form veröffentlicht.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 26905 (Stand 6. Oktober 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 26905 (Stand 6. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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