Die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke für das Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Diese Aufgabe schließt die leitungsgebundene Vorhaltung von Löschwasser unter Maßgabe von § 11 Abs. 2 Satz 3 EigAnVO mit ein; § 46 Abs. 4 Satz 3 des Landeswassergesetzes bleibt unberührt. Die Gewinnung von elektrischer Ernergie und die Versorgung im Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Zur Erfüllung der Aufgabe der Energieversorgung ist der Eigenbetrieb im Rahmen des § 85 Abs. 2 GemO berechtigt, auch außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes tätig zu werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Pfeifer | Vorstand | Waldfischbach-Burgalben |
| Christoph Reichert | Vorstand | Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.02.2015 | Änderung der Geschäftsanschrift | Am Bauhof 1, 67714 WaldfischbachBurgalben |
| 24.02.2015 | Änderung des Gegenstands | Geändert, nun: Die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke für das Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Diese Aufgabe schließt die leitungsgebundene Vorhaltung von Löschwasser unter Maßgabe von § 11 Abs. 2 Satz 3 EigAnVO mit ein; § 46 Abs. 4 Satz 3 des Landeswassergesetzes bleibt unberührt. Die Gewinnung von elektrischer Ernergie und die Versorgung im Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Zur Erfüllung der Aufgabe der Energieversorgung ist der Eigenbetrieb im Rahmen des § 85 Abs. 2 GemO berechtigt, auch außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes tätig zu werden. |
| 21.06.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Friedhofstraße 3, 67714 WaldfischbachBurgalben |
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