Die Auto-Treffpunkt Stamm GmbH ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Sitz in Solingen; Gegenstand ist der Kraftfahrzeughandel einschließlich Zubehör, der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Werkstatt, die Vermietung/Leasing von Fahrzeugen sowie der Betrieb einer Werbeagentur. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Autohaus Umsatzerlöse von 19,8 Millionen Euro und bietet Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzierung, Leasing, Versicherung und umfassende Service- und Reparaturleistungen an. Vertrieben werden unter anderem die Marken RAM, Ford F-150, GMC, Chevrolet, Skoda, Suzuki und Seat; RAM und Ford F-150 hatten zusammen einen Anteil von 45% am Neuwagenabsatz, Skoda 10%, Seat 15% und Suzuki 30%. Zudem betreibt die Gesellschaft einen Teile-/Zubehörhandel ("RTR-Store") für Dodge/RAM und verzeichnete einen Anteil elektrifizierter Neuwagen von 15% am Neuwagenabsatz. "Auto-Treffpunkt Stamm GmbH" ist ein Familienunternehmen.
ist der Kraftfahrzeughandel einschließlich Zubehör, der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Werkstatt , die Vermietung- Leasing von Fahrzeugen aller Art sowie der Betrieb einer Werbeagentur.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wuppertal, HRB 15755 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nico Stamm | Geschäftsführer(in) | Solingen |
| Uwe Stamm | Geschäftsführer(in) | Solingen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wuppertal, HRB 15755 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis4,4 Mio. €2 | 75.216 € | 12.134.993 € | — |
| 2023 | Rohergebnis4,5 Mio. €2 | 264.429 € | 13.851.927 € | — |
| 2022 | Rohergebnis4,1 Mio. €2 | 600.682 € | 12.793.552 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 725.004 € | 5.700.814 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 565.806 € | 4.226.130 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 110.185 € | 4.173.495 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 140.731 € | 3.823.649 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 19.395 € | 3.227.558 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 18.663 € | 2.723.237 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 13.374 € | 2.559.444 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wuppertal, HRB 15755 (Stand 23. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.152.212 € | 69.8% |
| Abschreibungen | 362.328 € | 11.7% |
| Zinsen u. ä. | 570.812 € | 18.5% |
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Quelle: Unternehmensregister