1. Die Caritas-Einrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. §§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des kirchlichen Lebens, - die Förderung der Wohlfahrtspflege, - die Förderung der Altenhilfe, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, -die Förderung der Volks- und Berufsbildung, -sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, welche - persönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, - wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind; bzw. nach § 28 SGB XII beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand (Alleinerziehenden) gilt anstelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes, - Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Be-trieb und die Unterhaltung von Altenheimen, Sozialstationen und anderen caritativen Einrichtungen, sowie durch die zweckgebun-dene Weitergabe von Mitteln an andere caritative Einrichtungen zur Förderung des kirchlichen Lebens, der Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Der Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 7.Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als caritative Tätigkeit. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des caritativen Auftrages der Katholischen Kirche. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" findet Anwendung in der jeweils geltenden Fassung. 8. Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages werden, soweit sie die Gemeinnützigkeit nach § 2 betreffen, vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung dem zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme vorgelegt. 9. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Georg Sperrle | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Würzburg |