Baugenossenschaft der Eisenbahnbediensteten Trier eG ist ein Unternehmen mit Sitz in Trier. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter GnR 1017 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1912.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen - Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wittlich, GnR 1017 (Stand 19. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Schömann | Vorstand | Pellingen |
| Harald Zender | Vorstand | Trier |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wittlich, GnR 1017 (Stand 19. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis1,3 Mio. €2 | 497.048 € | — | — |
| 2023 | Rohergebnis1,2 Mio. €2 | 424.473 € | 17.696.399 € | — |
| 2022 | Rohergebnis1,1 Mio. €2 | 292.542 € | 16.435.366 € | — |
| 2021 | Rohergebnis1,2 Mio. €2 | 434.280 € | 15.753.807 € | — |
| 2020 | Rohergebnis1,2 Mio. €2 | 495.485 € | 15.540.809 € | — |
| 2019 | Rohergebnis996,8 Tsd. €2 | 289.789 € | 15.174.504 € | — |
| 2018 | Rohergebnis1 Mio. €2 | 278.785 € | 14.427.721 € | — |
| 2017 | Rohergebnis957,6 Tsd. €2 | 270.100 € | 13.304.296 € | — |
| 2016 | Rohergebnis878,1 Tsd. €2 | 264.602 € | 13.115.589 € | — |
| 2015 | Rohergebnis908,5 Tsd. €2 | 230.553 € | 12.345.555 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wittlich, GnR 1017 (Stand 19. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 1.728 € | 100.0% |
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