ist die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Martin Mertes | Geschäftsführer(in) | Alter 53 | Tönisvorst |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 20.06.2025 | Änderung der Geschäftsanschrift | Gustav-Stresemann-Ring 3, 65189 Wiesbaden |
| 06.07.2021 | Firmennamensänderung | Caritas Jugendhilfe gGmbH |
| 10.05.2012 | Geschäftsanschrift eingetragen | Friedrichstraße 26-28, 65185 Wiesbaden |
| 10.05.2012 | Änderung des Gegenstands | ist die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. |
| 08.04.2003 | Firmenname eingetragen | JugendhiIfeverbund Antoniusheim GmbH |
| 08.04.2003 | Sitz eingetragen | Wiesbaden |
| 08.04.2003 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 08.04.2003 | Gegenstand eingetragen | Die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe. Dieser GeselIschaftszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht: a) Trägerschaft von Kinder- und JugendhiIfeeinrichtungen. Hierbei kann die Gesellschaft diese Einrichtungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen; b) Kostenträgerschaft für Kinderund Jugendhilfeeinrichtungen. Hierbei kann die Gesellschaft ihre Mittel teilweise (nicht überwiegend) dazu verwenden, andere ebenfalls als gemeinnützig anerkannte Körperschaften auf dem Gebiete der freien Kinder- und Jugendhilfe darin zu unterstützen, dass diese Drittkörperschaften mit den ihnen zuzuwendenden Mitteln steuerbegünstigte Kinder- und Jugendhilfeaufgaben verwirklichen (§ 58 Nr. 2 AO); c) Betriebsführung von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen insoweit, als die Gesellschaft hierbei unmittelbar gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen tätig wird. d) Beratung und Hilfe für gefährdete Kinder und Jugendliche (zum Beispiel bei Sucht, Straffälligkeit, Obdachlosigkeit, Nichtsesshaftigkeit, Prostitution ); e) Errichtung und Unterhaltung von eigenen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, f) jegliche andere Unterstützung und Förderung von eigenen Kinder- und JugendhiIfeeinrichtungen und solchen von steuerbegünstigten gemeinnützigen Drittkörperschaften, insoweit die Unterstützungs- und Fördertätigkeit den Kindern und Jugendlichen unmittelbar zu Gute kommt. Unter Trägerschaft werden sämtliche Betriebsphasen der betreffenden Einrichtung verstanden, also insbesondere ihre Errichtung und Betriebsführung. |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |