ECOTEC Fleet ist ein Anbieter von Mietfahrzeugen für die kommunale Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. Das Unternehmen vermietet einen Fuhrpark von rund 400 Abfallsammelfahrzeugen und Kehrmaschinen, der kontinuierlich durch neue Modelle ergänzt wird. Das Sortiment umfasst Hausmüllfahrzeuge, Gewerbehecklader, Front- und Seitenlader, Kehrmaschinen, Kranfahrzeuge sowie Waschfahrzeuge. Ergänzt wird das Angebot durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie batterieelektrischen Fahrgestellen mit Wasserstoffbrennstoffzelle und elektrische Lastkraftwagen. Die Kunden können auf etablierte Marken wie ZOELLER und FAUN zurückgreifen. ECOTEC Fleet betreibt Niederlassungen, wobei die größte Auswahl an Gebrauchtfahrzeugen in Ebelsbach verfügbar ist. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Mietkonzepte und betreibt eine eigene Fahrzeugbörse sowie eine Partnerschaft mit Mobile.de. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Handel mit und der Vertrieb vor Fahrzeugen und Geräten für den kommunalen und gewerblichen Entsorgungsdienst einschließlich Miet-, Leasing- und Servicedienstleistungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 122140 (Stand 27. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Malte Sonnenburg | Geschäftsführer(in) | Iserlohn |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 122140 (Stand 27. August 2026)
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 14.7.2026 | Auftragnehmer · Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement | — |
| 25.6.2026 | Auftragnehmer · Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 | — |
| 12.6.2026 | Abfallfahrzeuge Auftragnehmer · Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf | 1.680.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2006 | kleine KapG1 | — | 5.668.111 € | — |
| 2005 | — | — | 3.057.980 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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