Ausübung des Feinwerkmechanikerhandwerks sowie der Handel mit Maschinen und Werkzeugen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Rainer Häberle | Geschäftsführer(in) | Alter 57 | Laichingen |
| Gerd Häberle | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Laichingen |