1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und verwandten Gebieten. 3) Zur Verwirklichung dieser Zwecke sind Gegenstand des Unternehmens: a) Sammlung, Aufbereitung (Konservierung) und Verteilung von menschlichem Blut und Bestandteilen des menschlichen Blutes sowie deren Anwendung am Menschen und Abgabe an Kliniken und Krankenanstalten und anderer öffentlicher und privater Einrichtungen der Gesundheitspflege für Heilzwecke sowie alle damit verbundenen ärztlichen und transfusionsmedizinischen Dienstleistungen im Rahmen des Zweckbetriebes b) Werbung freiwilliger, unbezahlter Blutspender, c) Mitwirkung am Katastrophenschutz durch Versorgung mit menschlichem Blut und Bestandteilen des menschlichen Blutes sowie d) Betrieb eines Institutes für Klinische Transfusionsmedizin und lmmungenetik. e) Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und der Laboratoriumsmedizin, die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung auf diesen Gebieten sowie die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (als eigenständige Betriebsabteilung) im Sinne von § 95 SGB V als fachübergreifend ärztlich geleitete Einrichtung 4) der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Weiterentwicklung einer patientenorientierten, bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung mit unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen mittels Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums. Die Gesellschafterversammlung beschließt, mit welchen Fachrichtungen das medizinische Versorgungszentrum betrieben werden soll. Die Gesellschafterversammlung bestellt einen ärztliche/n Leiter/in. Der/die ärztliche Leiter/in ist in der Erfüllung seiner/ihrer ärztlichen Aufgaben frei von Weisungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hubert Schrezenmeier | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Wolfgang Rüstig | Geschäftsführer(in) | Großbeeren |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.02.2012 | Änderung des Gegenstands | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und verwandten Gebieten. 3) Zur Verwirklichung dieser Zwecke sind Gegenstand des Unternehmens: a) Sammlung, Aufbereitung (Konservierung) und Verteilung von menschlichem Blut und Bestandteilen des menschlichen Blutes sowie deren Anwendung am Menschen und Abgabe an Kliniken und Krankenanstalten und anderer öffentlicher und privater Einrichtungen der Gesundheitspflege für Heilzwecke sowie alle damit verbundenen ärztlichen und transfusionsmedizinischen Dienstleistungen im Rahmen des Zweckbetriebes b) Werbung freiwilliger, unbezahlter Blutspender, c) Mitwirkung am Katastrophenschutz durch Versorgung mit menschlichem Blut und Bestandteilen des menschlichen Blutes sowie d) Betrieb eines Institutes für Klinische Transfusionsmedizin und lmmungenetik. e) Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und der Laboratoriumsmedizin, die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung auf diesen Gebieten sowie die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (als eigenständige Betriebsabteilung) im Sinne von § 95 SGB V als fachübergreifend ärztlich geleitete Einrichtung 4) der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Weiterentwicklung einer patientenorientierten, bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung mit unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen mittels Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums. Die Gesellschafterversammlung beschließt, mit welchen Fachrichtungen das medizinische Versorgungszentrum betrieben werden soll. Die Gesellschafterversammlung bestellt einen ärztliche/n Leiter/in. Der/die ärztliche Leiter/in ist in der Erfüllung seiner/ihrer ärztlichen Aufgaben frei von Weisungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer. |
| 07.02.2012 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 03.02.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Helmholtzstr. 10, 89081 Ulm |
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